Die sogenannte Banklizenz «light» wurde von der Finma 2019 eingeführt, um die Eintrittsschwelle für Fintechs in den Finanzsektor zu senken. Die neue Kategorie entpuppte sich allerdings als veritabler Flop. «In sechs Jahren erhielten lediglich sechs Fintech-Unternehmen eine Lizenz – zwei davon sind inzwischen von der Finma wieder liquidiert worden», sagt Michael Brüggler, Präsident der Swiss Fintech Alliance (SFA).
Den Grund für die geringe Zahl an Bewilligungen sieht er in der Gesetzgebung, aber vor allem bei der Finma selbst: Die Gewährsprüfungen und Vermögensnachweise hätten sich oft über Jahre hingezogen; immer wieder seien neue Unterlagen nachgefordert und Fragen gestellt worden, die mit den eigentlichen Risiken wenig zu tun gehabt hätten – obwohl die Anträge vollständig eingereicht gewesen seien. «Viele Antragsteller haben ihre Gesuche inzwischen zurückgezogen und Mitarbeitende wieder entlassen», sagt er.
Einer der Hauptgründe, weshalb diese Lizenzkategorie nie richtig Fuss gefasst habe, liege im aufwändigen Anmeldeprozedere. «Nicht der Business Case oder die IT sind das Problem, sondern der Antrag selbst», so Brüggler. «Es ist unklar, wie lange das Verfahren dauert – während gleichzeitig Kosten in Millionenhöhe entstehen. Dieses Risiko sind nur wenige Investoren bereit einzugehen.» Den Fintechs fehlt die Planungssicherheit.
Bund will zwei neue Kategorien schaffen
Jetzt will der Bund über die Bücher. Der Bundesrat hat Ende Oktober die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet. Ziel der Vorlage sei es, die Rahmenbedingungen für die Marktentwicklung, die Standortattraktivität sowie die Integration innovativer Finanztechnologien in das bestehende Finanzsystem zu verbessern, heisst es. Eine abschliessende Meinung haben sich Brüggler, sein Verband SFA sowie die im Rahmen des sogenannten K2-Verbunds angeschlossenen Schwesterverbände (u.a. Crypto Valley Association, Swiss Fintech Association, Ticino Blockchain Technologies Association) noch nicht gebildet.
Ein erster Antwortentwurf, der Tippinpoint vorliegt, lässt jedenfalls kaum Gutes vermuten. «Es geht uns dabei nicht um pauschale Kritik, sondern um eine sachliche Analyse der Ursachen», heisst es darin. «Nur wer die Probleme versteht, kann sie auch lösen.» Ein zentrales Missverständnis bleibt auch in der neuen Regulierung bestehen, die sich in der Vernehmlassung befindet: Der Bundesrat und das SIF streben eine Harmonisierung des regulatorischen Rahmens mit der EU an. Für ein Land ausserhalb der EU sei das jedoch der falsche Weg. Eine regulatorische «Gleichmacherei» verschärfe den Standortnachteil, anstatt ihn zu kompensieren, heisst es im Papier.
Eine EU-ähnliche Regulierung ohne EU-Marktzugang führe zwangsläufig zu einem Wettbewerbsnachteil, argumentieren die Organisationen. Ziel müsse es deshalb sein, den Schweizer Rechts- und Aufsichtsrahmen so auszugestalten, dass er einen «klaren Standortvorteil» schafft.
Die Schweiz sollte ihren fehlenden EU-Passporting-Zugang durch «attraktive und zukunftsorientierte» Rahmenbedingungen ausgleichen. So können Kunden aus der EU aus eigener Initiative («reverse solicitation») den Weg zu Schweizer Fintechs finden. «Wenn unsere Regulierung jedoch gleich streng, aber nicht gleich lohnend ist, fehlt jeder Anreiz dafür. Ohne eine solche strategische Neuausrichtung droht die regulierte Schweizer Fintech-Industrie volkswirtschaftlich bedeutungslos zu bleiben.»
«Halbherzige Gesetzesänderung»
«Was wir derzeit vor uns haben, ist eine halbherzige Gesetzesänderung – eine schlechte MiCA-Kopie, die mehr Verwaltungskosten und Unsicherheit schafft und bestehende Fintech-Unternehmen wie auch SROs erheblich schwächt», schreiben die Organisationen. Wenn aus den bisherigen Fehlentwicklungen keine Lehren gezogen werden, drohe sich der Misserfolg zu wiederholen – diesmal in grösserem Ausmass.
«Wir haben viel Boden gegenüber Standorten wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, Litauen, Singapur oder Grossbritannien verloren und müssen diesen Rückstand dringend aufholen. Vor allem aber müssen wir den Nachteil kompensieren, dass wir keinen Zugang zum EU-Markt haben», heisst es Antwortentwurf.
Das Hauptziel der neuen, vom SIF angedachten Regulierung müsse deshalb sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Fintech-Branche wiederherzustellen. «Unsere Regulierungsbehörden müssen mithelfen, dass wir den strukturellen Nachteil ausgleichen können, nur einen Binnenmarkt mit acht Millionen Menschen bedienen zu dürfen, während EU-lizenzierte Unternehmen Zugang zu einem Markt von 450 Millionen haben.»
«Die Schweizer Fintech-Industrie braucht klare regulatorische Vorteile, um diese massive Marktgrössen-Disparität zu kompensieren.» Das gelinge nur, wenn Bundesrat, SIF und Parlament den Mut haben, gemeinsam mit den Verbänden einen modernen, innovationsfreundlichen Rahmen zu gestalten – und die Finma die Branche «risikobasiert, effizient und verhältnismässig» überwacht. «Als souveränes Land liegt es in unserer Hand. Wir müssen es nur tun.»
Zwei neue Bewilligungskategorien für Fintech- und Krypto-Dienstleister
Mit der geplanten Revision des Finanzinstitutsgesetzes führt der Bundesrat zwei neue Bewilligungskategorien ein, um die Regulierung an die technologischen Entwicklungen im Finanzsektor anzupassen.
Zahlungsmittelinstitute (ZMI) ersetzen die bisherige Fintech-Bewilligung. Sie richten sich an Unternehmen, die im Zahlungsverkehr tätig sind oder Stablecoins herausgeben. Die Kundengelder müssen segregiert und im Konkursfall vom übrigen Vermögen getrennt werden (Absonderung). Die bisherige Limite von 100 Millionen Franken für entgegengenommene Kundengelder fällt weg. Verbot der Verzinsung von Kundengeldern. Diversifikationspflicht für die Kundeneinlagen: Sichteinlagen bei einer Bank, einem anderen ZMI oder als HQLA (mit kurzen Restlaufzeiten) oder als Sichteinlage bei der SNB; Verbot, Kundengelder anderweitig anzulegen (Fristentransformation soll weiterhin Banken vorbehalten bleiben). ZMI dürfen künftig eigene Stablecoins ausgeben, unterliegen dabei jedoch zusätzlichen geldwäschereirechtlichen Pflichten und Transparenzvorgaben.
Krypto-Dienstleister (Krypto-DL) bilden eine neue Bewilligungskategorie für Anbieter, die Dienstleistungen rund um Kryptowährungen erbringen – etwa Verwahrung, Handel oder Übertragung digitaler Vermögenswerte. Ihre Regulierung lehnt sich an jene der Wertpapierhäuser an, bleibt jedoch weniger umfassend, da keine klassischen Finanzinstrumente betroffen sind. Krypto-DL müssen insbesondere Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten treffen und klare Organisations- und Integritätsstandards einhalten.

