Geldwäscherei-Fall
Kurz nach seinem Amtsantritt als CEO der UBS geriet der niederländische Topmanager wegen eines Geldwäscherei-Falls ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwälte werden in den nächsten Wochen über eine Anklage entscheiden.
7. Oktober 2024 • Beat Schmid

Die Staatsanwaltschaft in den Niederlanden muss bis Ende des Jahres entscheiden, wie sie in der Geldwäscherei-Affäre um den ehemaligen UBS-Chef Ralph Hamers weiter vorgeht. Ende 2020 platzte die Bombe, als bekannt wurde, dass die Strafverfolgungsbehörden den ehemaligen ING-Chef persönlich ins Visier genommen hatten.

Dazu kam es, weil ein niederländisches Gericht entschieden hatte, dass die Staatsanwaltschaft die Rolle von Hamers in der Affäre untersuchen müsse. Die Bank selbst hatte bereits 2918 einem Vergleich in Höhe von 775 Millionen Euro zugestimmt, um ein Strafverfahren abzuwenden.

In welche Richtung die Staatsanwaltschaft gehen wird, ist noch offen. Sie kann Anklage gegen Hamers erheben, was für den Holländer der Worst Case wäre. Sie kann das Verfahren einstellen und ihn damit entlasten, oder sie kann ihre Entscheidung hinauszögern und das Gericht um eine Verlängerung bitten. Diese drei Möglichkeiten nannte ein Sprecher der Bank gegenüber der Nachrichtenagentur. ING lehnte eine Stellungnahme ab.

Ralph Hamers hat im September 2020 offiziell den CEO-Posten bei der UBS übernommen. Dass er kurz darauf in den Strudel der Geldwäscherei-Ermittlungen geriet, belastete seinen Start bei der Grossbank. Es stellte sich die Frage, ob ein Topmanager die Bank weiterführen kann, wenn er angeklagt wird.

Diese Frage erübrigte sich im März 2023, als Hamers wenige Tage nach der Zwangsheirat mit der Credit Suisse vom Verwaltungsrat durch Sergio Ermotti ersetzt wurde. Der 58-jährige Hamers wohnt nach wie vor in Zug und hat bis heute kein anderes namhaftes Mandat angenommen.

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