Zwischen dem Bund und der UBS bahnt sich offenbar ein Kompromiss bei den hoch umstrittenen Kapitalvorschriften an. Das berichtet Reuters unter Berufung auf «mit der Situation vertraute Personen». Dabei könnten die Kapitalanforderungen von aktuell 24 Milliarden auf 15 Milliarden Dollar gesenkt werden. Das wäre Niveau, das für beide Parteien akzeptabel sein könnte.
Die UBS hat die von der Regierung im Juni vorgeschlagenen Regeln wiederholt als «extrem» kritisiert. Die Bank argumentiert, dass sie dadurch gegenüber ihren globalen Konkurrenten benachteiligt wäre. Die Bank liess offen, ob sie als Gegenmassnahme den den Hauptsitz ins Ausland verlegen würde.
Eine dem Umfeld des Bundesrats zugeordnete Person soll gegenüber Reuters gesagt haben, Bern könnte bereit sein, Vorschriften zu akzeptieren, die die zusätzliche Kapitalbelastung auf etwa 15 Milliarden Dollar senken würden. Dies sei auch ein Betrag, den die UBS tolerieren könne, so zwei weitere der Bank nahestehende Quellen.
Entschieden ist noch nichts
Entschieden ist noch nichts. Anfang November treten Vertreter der UBS und des Bundes in der Wirtschaftskommission des Nationalrats auf. Die Vorschläge werden im nächsten Jahr den Räten vorgelegt, die letztendlich über die Regeln entscheiden werden.
Das Finanzministerium betonte gegenüber Reuters, die Regierung halte an ihren Vorschlägen fest und habe keine Bereitschaft signalisiert, die zusätzliche Kapitalbelastung auf etwa 15 Milliarden Dollar zu reduzieren. «Die endgültige Entscheidung wird vom Parlament und im Falle eines Referendums vom Volk getroffen», hiess es weiter.
Statt 100 nur noch 80 Prozent
Die UBS sagte, sie lehne eine ihrer Meinung nach übermässige Erhöhung der Kapitalanforderungen weiterhin ab und befürworte «gezielte, verhältnismässige und international abgestimmte» regulatorische Änderungen. «Wir sind optimistisch, dass ein vernünftiges Ergebnis erzielt werden kann», fügte die UBS hinzu.
In den letzten Tagen brachten der Bank nahestehende Quellen eine Summe von 10 Milliarden Dollar ins Spiel. So tief runter wird es nun aber wohl nicht gehen.
Die nun im Raum stehende Zahl von 15 Milliarden ergibt sich technisch durch eine Senkung der Eigenkapitalunterlegung der Auslandstöchter. Die Regierung, unterstützt durch Finma und Nationalbank, verlangt eine 100-prozentige Unterlegung. Bis anhin gilt musste die UBS ihre Auslandstöchter lediglich mit 60 Prozent im Stammhaus absichern. Bei einem Kompromiss von 80 Prozent kommt man rechnerisch auf die genannte Summe von 15 Milliarden Dollar.
Kompromiss bedeutet höhere Risiken
Eine andere Möglichkeit, die die Belastung für die UBS zu verringern, wäre die Verwendung von qualitativ schlechterem Eigenkapital. Die vorgeschlagenen Regeln verlangen jedoch hartes Kernkapital (CET-1). Würde man das Bank erlauben, teilweise günstigeres AT1-Fremdkapital einzusetzen, wäre dies ebenfalls eine Erleichterung für die UBS.
Wenn es zu einem Kompromiss kommt, steht der UBS im Krisenfall jedoch weniger verlustabsorbierendes Kapital zur Verfügung als von der Regierung ursprünglich vorgesehen. Dadurch erhöhen sich ganz automatisch das Risiko, dass die UBS im Fall eines nächsten Desasters mit Steuergeldern gerettet werden müsste.
Die UBS übt deutliche Kritik an der geplanten Änderung der Eigenmittelverordnung des Bundes. Insbesondere die aus Sicht der Bank «unverhältnismässigen» Vorgaben zur Behandlung von bankeigener Software und latenten Steueransprüchen würden auf Konzernebene rund 11 Milliarden Dollar an «Kapital» vernichten, warnt die Bank.
In ihrer am Dienstag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort bemängelt die Grossbank zudem das Fehlen einer fundierten Folgenabschätzung. Die von unabhängigen Studien ermittelten Kapitalkosten hält die UBS für unrealistisch: Während dort ein Wert von 3,2 Prozent genannt wird, komme man in eigenen Analysen auf rund 10 Prozent.
Kritik übt die UBS auch am Vorschlag des Bundesrates, das für Krisensituationen vorgesehene AT1-Kapital (Additional Tier 1) zu verstärken. Dieser Ansatz sei nicht zielgerichtet. Darüber hinaus beanstandet die Bank, dass die Vorlage keine Übergangsregelungen für die geplanten «weitreichenden Änderungen» vorsieht.

