Stoffel versus GKB
Das Schlichtungsverfahren im Millionenstreit zwischen dem Immobilieninvestor und der Graubündner Kantonalbank verlief ergebnislos. Stoffel wird jetzt eine Klage einreichen – und Kosten in Kauf nehmen müssen.
30. Juni 2026 • Beat Schmid

Am Dienstag kam es zu einer Schlichtungsverhandlung zwischen vor dem Vermittleramt Höfe im Kanton Schwyz. Dabei geht es um Forderungen, die der Investor Remo Stoffel gegenüber einer Tochtergesellschaft der Graubündner Kantonalbank (GKB) und deren Organe erhebt. Wie die Bank, die selbst auch Ziel der lage ist, mitteilte, konnte mit dem Kläger keine Einigung erzielt werden.

Damit ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Es obliege nun dem Kläger, Klage beim zuständigen Zivilgericht einzureichen, schreibt die GKB. Anfang Mai gab die GKB bekannt, dass eine Zivilklage gegen die BZ Bank Aktiengesellschaft, gegen Organe der BZ Bank Aktiengesellschaft sowie die GKB eingegangen war. An der Position der GKB scheint sich nichts geändert zu haben. Die Bank und die BZ-Tochter erachten die Vorwürfe als unbegründet und bestreiten die Forderungen vollumfänglich, heisst in der Mitteilung.

Ab jetzt fliesst Geld

Wie in solchen Fällen üblich, hat der Kläger, also Remo Stoffel beziehungsweise seine Gesellschaft Priora, nun drei Monate Zeit, eine Klage beim Zivilgericht einzureichen. Das soll auch geschehen: «Priora wird die Klage beim zuständigen Bezirksgericht einreichen», heisst es in einer Stellungnahme von Priora.

Die Klage muss begründet sein. Zudem muss der Kläger einen Kostenvorschuss leisten, um die entstehenden Gerichtskosten zu decken. Bei einer hohen Forderungssumme das das entsprechend ins Tuch. Interessant wird auch sein, ob die GKB eine Sicherheit für die Parteientschädigung einfordert. Damit könnte sie im Fall von Stoffel beziehungsweise der Priora Erfolg haben, da der Kläger seit 2020 in Dubai lebt.

Anfang Mai teilte die Ostschweizer Kantonalbank in einer Pflichtmitteilung mit, dass sie mit einer Klage im «mittleren dreistelligen Millionenbereich» konfrontiert sei. Die Klage stehe im Zusammenhang mit einer Kundenbeziehung und einem von der BZ Bank verwalteten Anlageprodukt, so die Bank. Der Kläger wirft der Bank und den Organen «Pflichtverletzungen» vor. Wie Tippinpoint damals enthüllte, handelt es sich bei dem Kläger um Remo Stoffel.

MEHR ZUM THEMA


Graubündner Kantonalbank mit Klage über mehrere Hundert Millionen eingedeckt

Die Ostschweizer Kantonalbank hat ein Problem mit ihrer Beteiligung BZ Bank. Ein Kunde wirft der Bank und ihren Organen «Pflichtverletzungen» vor.
4. Mai 2026