Vermögenssperren, Sanktionen, «Hot Missions»
Mit der Anwendung des Neutralitätsrechts gegenüber den kriegsführenden Staaten USA und Israel sowie Iran stellen sich für die Schweiz heikle Fragen. Was passiert, wenn die Ablehnung eines Überfluggesuchs missachtet wird?
19. März 2026 • Balz Bruppacher

Die Informationen des Bundesrats zur Qualifikation und den Folgen des Kriegs im Nahen Osten für die Schweiz und ihre Neutralitätspolitik waren bisher wenig koordiniert und erfolgten zum Teil bloss auf Fragen von Medienleuten. Ein naheliegender Grund sind die hängigen Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über ein Zollabkommen, beziehungsweise das Bemühen, die US-Seite nicht zu verärgern. Nach wie vor unklar ist, wie die Schweiz mit dem Export von Kriegsmaterial in die USA umgeht.

Keine Auskunft gab es bisher zur Frage, ob der Bundesrat eine Vermögenssperre für allfällige Gelder des iranischen Regimes in der Schweiz ins Auge fasst. «Sollte der Bundesrat entscheiden, Vermögen auf Basis des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) zu sperren, würde eine SRVG-Verordnung zu gegebener Zeit veröffentlicht», erklärte die Bundeskanzlei auf Anfrage von Tippinpoint.

Am vergangenen Freitagabend informierte der Bundesrat erstmals zur Frage von Überflugverboten und gab bekannt, dass er für den 15. März zwei US-Gesuche für den Überflug von Aufklärungsflügen abgelehnt hat. Beim letzten Golfkrieg hatte der Bundesrat am 16. Januar 1991 ein Überflugverbot beschlossen, als die von den USA angeführte Koalition in die Kampfhandlungen zur Befreiung Kuwaits von der Eroberung durch den Irak eingriff. Im Unterschied zum Vorgehen der USA im Iran war der Einsatz damals durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats legitimiert. Einem vertraulichen Dokument ist zu entnehmen, was der Bundesrat damals zur Durchsetzung des Überflugverbots ins Auge fasste.

Unkontrollierte Eskalation im Fall eines Waffeneinsatzes befürchtet

«Ein generelles Überflugverbot könnte für unser Land schwerwiegende Folgen haben», heisst es in einem Aussprachepapier für den Bundesrat. Solange sich die Gesuchsteller an ablehnende Entscheide hielten, bestehe kein Problem. Falls Überflüge dennoch forciert würden, müsste der Bundesrat reagieren. «Bei einem Waffeneinsatz könnte eine ungewollte und unkontrollierte Eskalation eintreten, die der politischen Zielsetzung widerspräche und unserem internationalen Ansehen abträglich wäre», gaben die Departemente für Militär sowie für Energie und Verkehr (heute VBS und UVEK) zu bedenken.

Als vertretbare Lösung schlugen sie dem Bundesrat vor: Ausnahmebewilligungen für den Transport von Verwundeten; Überwachung des Luftraums durch militärische Radars rund um die Uhr mit täglicher Auswertung der Flugbewegungen; stichprobenweise Luftpolizei-Einsätze zur Identifikation bewilligter Überflüge und nicht identifizierter Luftfahrzeuge bei Tag und ausnahmsweise bei Nacht.

«Hot missions» rund um die Uhr möglich

Zur Frage, was der Bundesrat aktuell zur Durchsetzung von Überflugverboten ins Auge fasst, erklärte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die Luftwaffe sei für die Wahrung der Schweizer Lufthoheit verantwortlich und setze die dafür vorgesehenen Massnahmen gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen um. Komme es im Luftraum zu einer Situation, die eine rasche Abklärung oder Intervention erfordere, würden die rund um die Uhr bereitstehenden Kampfflugzeuge alarmiert. Der daraus resultierende reale Einsatz werde als «Hot Mission» bezeichnet. Das BAZL sei für allfällige administrative oder strafrechtliche Massnahmen zuständig, wenn die Lufthoheit oder Luftverkehrsregeln verletzt würden.

«Über einen möglichen Waffeneinsatz entscheidet primär der Vorsteher des VBS», erklärte das BAZL Ob die USA seit vergangenem Freitag weitere Überfluggesuche gestellt haben, ist nicht bekannt. Das BAZL will auf Wochenbasis jeweils am Freitag über Gesuche im Zusammenhang mit dem Irankrieg informieren.

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