Die US-Bank BNY Mellon muss eine Vergleichssumme von 1,5 Millionen Dollar bezahlen wegen falscher Angaben über ESG-Kriterien in ihren Anlagefonds. Das Kürzel ESG steht für die Dimensionen Umweltschutz (Environment), soziale Verantwortung (Social) und gute Unternehmensführung (Governance). Die Börsenaufsicht warf der Asset-Management-Abteilung der Bank vor, nicht bei allen Fonds-Investments ESG-Abklärungen vorgenommen zu haben, wie in den Produktunterlagen beschrieben. In der Zwischenzeit hat die Bank die Unterlagen angepasst.
Es handelt sich um das erste Greenwashing-Urteil der US-Börsenaufsicht wegen falscher oder irreführender ESG-Angaben. Zuvor bestrafte die Behörde das brasilianische Bergbauunternehmen Vale, das gegenüber Investoren falsche Angaben über die Sicherheit eines Damms gemacht hat. Als dieser 2019 brach, forderte dies über 200 Menschenleben. Zudem büsste die SEC den Gründer der Elektroautofirma Nikola wegen falscher Abgaben. SEC baute 2021 eine spezielle Einheit auf, die Greenwashing-Verstössen nachgeht.
SEC-Regelentwurf kommt am Mittwoch
Diesen Mittwoch wird die Behörde erstmals Regeln vorstellen, die definieren sollen, was Begriffe wie “nachhaltig”, “umweltfreundlich”, “ESG” oder “CO₂-reduziert” genau bedeuten. Das Regelset soll umfassend sein und auch das Abstimmungsverhalten an Generalversammlungen sowie die Art und Weise der Produktvermarktung beinhalten.
ESG-Anlagen erleben einen gigantischen Boom. Gemäss Zahlen des Datenanbieters Moringstar beträgt das Volumen von “nachhaltigen” Fonds per Ende März 2022 total 2,7 Billionen Dollar. Im Jahr 2019 betrug die Anlagesumme 1 Billion Dollar. Darunter subsumiert sind Fonds in allen möglichen Ausprägungsformen – wie etwa ESG-Fonds, die sich auf Umwelt- oder Klima-Aspekte konzentrieren, Impact-Investing-Anlagen, die soziale oder Entwicklungs-Themen verfolgen, oder solche, die gewisse Branchen ausschliessen wie Tabak, Waffen oder Nuklearenergie.
Grundlage des Entwurfs der neuen SEC-Vorschriften ist eine im letzten Jahr durchgeführte Marktanalyse. Gemäss Branchenbeobachtern wird dabei die bereits seit vielen Jahren etablierte “Namensregel” auch in Nachhaltigkeitsanlagen ein Kernelement bilden. Diese sieht vor, dass Fonds mindestens 80 Prozent ihres Vermögens so investieren müssen, wie es der Name nahelegt. So darf zum Beispiel ein Aktienfonds nicht mehr als 20 Prozent Cash oder Staatsanleihen enthalten.