Kurz vor Weihnachten teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung mit, dass das Verfahren gegen den Journalisten des Portals «Inside Paradeplatz» wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung eingestellt wurde. Der journalistische Quellenschutz stehe in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, begründeten die Behörden den Entscheid.
Doch damit ist die Sache noch nicht abgeschlossen. «Die staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung ist nicht in Rechtskraft erwachsen, weil eine Verfahrenspartei Beschwerde eingereicht hat», teilt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage von Tippinpoint mit.
Die Strafermittlungsbehörden stellten das Verfahren am 8. Dezember ein. Die Beschwerde muss somit kurz nach Weihnachten eingetroffen sein. Es ist davon auszugehen, dass sie von den Anwälten von Beat Stocker eingereicht wurde, einem Mitbeschuldigten im Fall Vincenz.
Keine erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze
Er war es auch, der das Verfahren gegen Hässig und sein Portal mit einer Strafanzeige gegen eine unbekannte Täterschaft Ende 2019 ins Rollen gebracht hatte. «Inside Paradeplatz» berichtete über auffällige Finanztransaktionen, die über die Privatbank Julius Bär abgewickelt wurden. Die Staatsanwaltschaft sistierte das Verfahren, nachdem die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte und keine weiterführenden, erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze bestanden, wie sie selbst mitteilte.
Gegen diese Sistierung erhob Beat Stocker Beschwerde beim Obergericht, das ihm recht gab. Auch die Ermittlungen im wiederaufgenommenen Verfahren blieben ergebnislos, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter anderem mit dem Hinweis auf den journalistischen Quellenschutz im Herbst 2023 ein zweites Mal sistierte.
Ergebnislose Razzia
Gegen diesen Entscheid wurde erneut Beschwerde beim Obergericht eingereicht. Dieses gab den Beschwerdeführern wiederum recht und wies die Staatsanwaltschaft zudem an, gegen Lukas Hässig ein Strafverfahren zu eröffnen. Das führte im Sommer zu einer Razzia in den Redaktionsräumlichkeiten von «Inside Paradeplatz» sowie im Privatdomizil des Journalisten. Dabei wurden Computer und Dokumente beschlagnahmt. Diese Vorgehensweise gegen ein Medium löste heftige Kritik aus.
Da Hässig sämtliche Unterlagen siegeln liess, musste die Staatsanwaltschaft ein Entsiegelungsverfahren beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht einleiten. Dieses lehnte das Gesuch jedoch im Juli 2025 ab. Es bestehe kein «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache Pierin Vincenz, teilte es mit. Das Zwangsmassnahmengericht kam zu einem ähnlichen Schluss wie die Staatsanwaltschaft im Herbst 2023. Daraufhin stellten die Untersuchungsbehörden nach erneuter Prüfung das Verfahren Anfang Dezember ein – zum dritten Mal.
Artikel erschien vor bald zehn Jahren
Wie es nach dem Rekurs nun weitergeht, ist unklar. «Die Staatsanwaltschaft prüft nun das weitere Vorgehen», sagt der Sprecher der Behörde. Das Portal «Inside Paradeplatz» berichtete erstmals im April 2016 über die heiklen Transaktionen. Wie es konkret weitergeht, hängt neben anderen Faktoren auch von Fragen der Verjährung ab.

