Die Grossbank hat vor dem Zürcher Bezirksgericht eine Schlappe eingefahren. Die Bank liess im Rahmen einer Razzia beschlagnahmte Dokumente sperren. Jetzt entschied das Gericht, den Strafermittlungsbehörden Zugang zu den Unterlagen zu gewähren. Die Bank wird das Urteil vor der nächsten Instanz anfechten. Das bestätigen mehrere Quellen gegenüber Tippinpoint. Das Bezirksgericht und die Staatsanwaltschaft wollen sich zum Sachverhalt nicht äussern.
Ein Sprecher der Staatanwaltschaft schreibt: "Gestützt auf eine im April 2021 eingegangene Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eine Untersuchung gegen einen Exponenten von Greensill Capital sowie gegen Unbekannt betreffend den Verdacht des unlauteren Wettbewerbs eröffnet. Gegen bestimmte ehemalige und aktuelle Mitarbeitende des Credit-Suisse-Konzerns ist bislang keine Strafuntersuchung eröffnet worden."Letzten Herbst wurde das Verfahren öffentlich. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich, welche die Ermittlungen leitet, führte Hausdurchsuchungen durch. Diese fanden in der Abteilung CS Asset Management sowie bei vier Mitarbeitern statt. Dabei beschlagnahmten die Beamten Dokumente, welche die Grossbank via Anwälte umgehend versiegeln liess.
Mit Siegelungen lassen sich Verfahren verzögern
Will die Staatsanwaltschaft auf den Inhalt der Dokumente zugreifen, muss sie beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung der Beweisunterlagen einfordern. Siegelungen kommen in Strafverfahren häufig vor. Die Credit Suisse liess schon bei der Spygate-Affäre beschlagnahmte Dokumente und Computer siegeln. Auch die Anwälte von Pierin Vincenz liessen beschlagnahmtes Material sperren.
Mit dem Mittel der Siegelung können Ermittlungsverfahren um Monate verzögert werden. Umgekehrt haben betroffenen Parteien durch die Sperre einen gewissen Einfluss darauf, dass nur Daten ausgewertet werden, die für das Verfahren relevant sind. Wie die Staatsanwaltschaft im Herbst mitteilte, richtet sich das Verfahren gegen einen Mitarbeiter von Greensill Capital sowie gegen Unbekannt.