In der Affäre Vincenz hat es möglicherweise eine Verletzung des Bankgeheimnisses gegeben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III untersuchte, ob vertrauliche Bankdaten an das Finanzportal Inside Paradeplatz gelangten, das heikle Transaktionen im Zusammenhang mit verdeckten Beteiligungen von Pierin Vincenz und seinem Kompagnon Beat Stocker publik machte.
Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Bereits zum zweiten Mal, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Bei der ersten Einstellung im Dezember 2021 begründete die Staatsanwaltschaft die Einstellung damit, dass keiner Person «in anklagegenügender Weise nachgewiesen» werden konnte, Informationen weitergegeben zu haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese über Freunde oder Familienangehörige der Kontoinhaber, die nicht dem Bankgeheimnis unterlägen, an die Öffentlichkeit gelangt seien.
Die Privatkläger wehrten sich gegen die Einstellung. Das Zürcher Obergericht hiess die Beschwerde gegen die Einstellung gut, worauf die Untersuchungsbehörden den Journalisten Lukas Hässig befragten, was aber nichts Neues ergab, wie die Zeitung schrieb. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut eingestellt. Dagegen wolle sich der Privatkläger wehren. Er sei heute der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Journalisten Lukas Hässig eröffnen müsse.
Die Zeitung machte die Identität des Privatklägers nicht öffentlich. Es handle sich um eine «Privatperson, die von der Verletzung des Bankgeheimnisses betroffen ist». Viele kommen nicht in Frage. Die Personen, die in erster Instanz mit den höchsten Strafen belegt wurden, heissen Pierin Vincenz und Beat Stocker.