Es war von Anfang an ein Nebenschauplatz. Der im Fall Pierin Vincenz Mitangeklagte Beat Stocker setzte alle Hebel in Bewegung, um gegen die Onlineplattform Inside Paradeplatz vorzugehen. Er verlangte vor Obergericht, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Betreiber Lukas Hässig wegen Verletzung des Bankgeheimnisses durchführt. Stocker sah durch die Berichterstattung seine Privatsphäre verletzt.
Die Staatsanwaltschaft führte dann im Juni 2025 in den Büros des Mediums und am Privatdomizil des Herausgebers eine Razzia durch. Dabei nahmen die Beamten Computer, Telefone, Dokumente und Notizen mit. Hässig machte von seinem Recht Gebrauch, das Material zu siegeln. Einen ersten Riegel schob das Zwangsmassnahmengericht Ende Juli vor, als es die Auswertung des beschlagnahmten Materials untersagte. Es bestehe kein «nur ansatzweise ausreichender Tatverdacht» für eine Verletzung des Bankgeheimnisses in der Strafsache Pierin Vincenz.
Ein paar Monate später kommt auch die Oberstaatsanwaltschaft zu einem ähnlichen Ergebnis: Der journalistische Quellenschutz stehe in diesem Fall in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb per 8. Dezember eingestellt worden. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.
Ewiges Geheimnis
Aus Sicht von Beat Stocker und anderen Mitangeklagten war es wohl ein Versuch wert, gegen den Journalisten vorzugehen. Die Überlegung: Sollte sich belegen lassen, dass das Onlinemedium das Verfahren gegen sie auf Basis von illegal beschafftem Material ins Rollen gebracht hat, liesse sich womöglich dem gesamten Fall die Grundlage entziehen. Diese – wenn auch minimale – Hoffnung scheint sich mit dem Entscheid der Oberstaatsanwaltschaft nun definitiv zerschlagen zu haben.
Von wem die heiklen Transaktionsdaten an Inside Paradeplatz geleakt wurden, bleibt wohl ein ewiges Geheimnis. Unklar ist auch, um welche Daten es sich dabei genau handelte. Dass es sich um eine klassische Bankgeheimnisverletzung handelte, ist ebenfalls lediglich eine These. Möglich ist auch, dass die Transaktionsdaten im Zusammenhang mit einer Geldwäschereimeldung oder einer Meldung an die Finma aufgetaucht sind.

