Neues Kapitalregime
Der Bund hat die Schrauben im Eigenkapitalregime gelockert. Das senkt den zusätzlichen Kapitalbedarf deutlich – und dämpft zugleich den Anreiz, den Sitz ins Ausland zu verlegen.
23. April 2026 • Beat Schmid

«Unglaublich, so kann man doch keine Politik machen», sagt ein Banker, nachdem er den Auftritt von Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Donnerstag mitverfolgt hatte. Er regt sich zum einen darüber auf, dass die Regierung am Vollabzug der Auslandstöchter festhält und diesen ins Bankengesetz überführen will. Geradezu unverfroren findet er, dass sich die Regierung eine Hintertür offenlässt, um über den Verordnungsweg die Regulierung weiter zu verschärfen, wenn das Parlament den Kapitalabzug der Auslandstöchter verwässern sollte. In die gleiche Kerbe haute auch der emeritierte Bankenprofessor Martin Janssen. Er sagte im Blick, das «höre sich wie eine Erpressung des Parlaments an».

Schaut man auf den gestrigen Tag, war diese Rückversicherung tatsächlich das einzige Neue und Überraschende in der Diskussion um die neue Too-big-to-fail-Regulierung. Konkret bedeutet sie: Der Bundesrat kann über die Eigenmittelverordnung Verschärfungen vornehmen, die die UBS dazu zwingen würden, mehrere Milliarden Eigenkapital zusätzlich zu beschaffen. Wie erwartet wurde, hat der Bund – im Unterschied zu früheren Plänen – den Ausschluss von latenten Steuergutschriften und Betriebssoftware vom Eigenkapital zurückgenommen. Das reduziert den zusätzlichen Kapitalbedarf von 11 auf 2 Milliarden Dollar für das UBS-Stammhaus. Es geht also um einen «Discount» von 9 Milliarden, den der Bund der UBS gewähren will – wieder rückgängig machen könnte.

Kapitalbedarf schrumpft deutlich

Das könnte dann der Fall sein, wenn das Parlament der UBS weiterhin einen Rabatt bei der Kapitalisierung der Auslandstöchter im Stammhaus gewährt. Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass systemrelevante Banken den Buchwert der Auslandstöchter im Stammhaus nur zu 60 Prozent absichern müssen. Übernimmt das Parlament die Botschaft des Bundesrats, muss die UBS 20 Milliarden Dollar zusätzliches Kapital aufbauen, wie die Bank gestern in einer Reaktion festgehalten hat. Mit den 2 Milliarden, die durch die Änderung der Eigenmittelverordnung hinzukommen, ergibt das gemäss UBS insgesamt 22 Milliarden Dollar. Die jährlichen Kapitalkosten dafür betragen 1,7 Milliarden Dollar – gerechnet mit einem Kapitalkostensatz von 8 Prozent, den auch die UBS in ihren eigenen Berechnungen verwendet.

«Wenn ich Sergio Ermotti wäre, würde ich jetzt nach einem Käufer für die Bank suchen», sagt eine involvierte Auskunftsperson. Ein Verkauf würde sich auf die der Aktionäre rechnen, die auf einen Schlag die 20 Milliarden Eigenkapital nicht aufbringen müssten. Ein Verkauf wäre deshalb ein lukratives regulatorisches Arbitragegeschäft, glaubt er. Mit einem Wegzug wäre die Schweiz zwar das «Klumpenrisiko» UBS los – doch für den Finanzplatz und die Wirtschaft wäre dies mit kaum absehbaren Kosten verbunden. Die UBS pumpt Liquidität in den Schweizer Markt und bietet Finanzierungslösungen für Unternehmen an, die aktuell nur sie erbringen kann. Ein Wegzug hätte entsprechend weitreichende Folgen.

Umgekehrt kann man sich auch die Frage stellen: Würde sich ein Wegzug wegen 1,7 Milliarden Dollar zusätzlicher Kosten tatsächlich rechnen? Die Folgen eines Verkaufs oder eines Wegzugs aus der Schweiz auf das internationale Vermögensverwaltungsgeschäft – dem eigentlichen Kerngeschäft der Bank – wären ebenfalls völlig unkalkulierbar. Die Basler Professorin Corinne Zellweger-Gutknecht befürwortet die neuen Regeln. Sie sagt: «In ihrem Kerngeschäft, der Vermögensverwaltung, kann die Bank das zusätzliche Eigenkapital als Verkaufsargument nutzen.»

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