Kommentar
Der Duden definiert den Kompromiss als Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse. Warum eine solche bei den Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse bisher nicht zustande kam, liegt weniger am fehlenden Mut des Bundesrats, als an der mit Zähnen und Klauen vertretenen Position der UBS.
27. April 2026 • Balz Bruppacher

«Hier werden keine Kompromisse geschlossen, hier wird bereits alles als Kompromiss vorgetragen, und die Spannung nimmt leicht zu, wenn aus zwei Kompromissen ein dritter geformt wird.» Dieses Fazit zog Peter Bichsel 1968 nach dem Besuch der Sommersession des Parlaments in Bern. So läuft zurzeit auch die Regulierung der UBS nach dem Debakel der Credit Suisse (CS) ab.

Nach echten Kompromissen - keiner gewinnt alles, keiner verliert mehr als die andern – sucht man seit 2023 vergebens. Ein solcher wurde allenfalls in letzter Minute vor dem drohenden Kollaps der CS geschlossen. Am Sonntag, dem 19. März 2023 um 15.00 Uhr, kam im Bundesrat laut dem PUK-Bericht folgendes zur Sprache:

«Es wurde der neue Kompromissvorschlag diskutiert, wonach es der UBS mit einer Erhöhung der Bundesgarantie von 5 auf 9 Milliarden Franken ermöglicht würde, den Kaufpreis auf 3 Milliarden zu erhöhen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass mit einem Preis von 3 Milliarden die Aktionärsrechte besser entschädigt würden, die durch die Vereinbarung ohnehin bereits eingeschränkt würden. Aus dem Protokoll der Bundesratssitzung geht hervor, dass der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt für den Fall, dass sich die Banken nicht einigen, auch über die Alternative diskutierte, die CS gestützt auf Artikel 14b der Notverordnung zur Annahme des erwähnten Kompromissvorschlags zu zwingen. Für die Regierung wäre eine Zwangsfusion nur eine Ultima Ratio gewesen, die es aus verschiedenen Gründen zu verhindern galt, insbesondere aufgrund der hohen Rechtsrisiken.»

«Bund erhöhte seine Garantie und die UBS im Gegenzug den Übernahmepreis»

Der Bund erhöhte also seine Garantie und die UBS im Gegenzug den Übernahmepreis. Solches Entgegenkommen von beiden Seiten ist seither Mangelware. Im Fall des Eigenkapitals forderte ein von Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Auftrag gegebenes Gutachten des St. Galler Professors Manuel Ammann eine Leverage Ratio von zehn Prozent, Der Nationalrat nahm am 2. Mai 2023 eine Motion der Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo mit 92 zu 82 Stimmen an, die eine Leverage Ratio von mindestens 15 Prozent für systemrelevante Banken verlangte. Der damalige Mitte-Präsident Gerhard Pfister sprach sogar von 20 Prozent. Aus alldem wurde nichts.

Der Nationalrat schob die vom Bundesrat bekämpfte Motion Birrer-Heimo, die auch eine stärkere Progression der Eigenmittelanforderungen verlangte, auf die lange Bank. Der Bundesrat verzichtete 2025 auf eine deutliche Erhöhung der Leverage Ratio und beschränkte sich auf die Unterlegung der Auslandtöchter der UBS mit 100 Prozent Eigenmitteln. Auf Ebene der Verordnung kam der Bundesrat der UBS zudem bei der Eigenmittelberechnung für latente Steueransprüche und Software entgegen.

«Für die UBS geht es um die Frage, ob das kompromisslose Powerplay nicht an ihrer Glaubwürdigkeit rüttelt»

Folgt man der Argumentation der UBS und ihren Supportern in Wirtschart und Politik, hat der Bundesrat dennoch die Chance für einen Kompromiss verpasst. Es ist von extremen Forderungen die Rede, und einmal mehr wird das Gespenst eines Wegzugs der letzten Schweizer Grossbank an die Wand gemalt. Im Vorfeld der Phase, wo nach Bichsel’scher Lesart aus zwei Kompromissen ein dritter geschmiedet wird, wird das Lobbying noch einmal erhöht. In Form eines Briefs von elf Wirtschaftsverbänden an alle Parlamentarier. In einer gemeinsamen Stellungnahme wandten sich auch die Finanzplatzkantone Zürich, Genf und Tessin gegen den Bundesrat. Soviel zur leicht erhöhten Spannung, bevor die Vorschläge des Bundesrats im Mai in die Wirtschaftskommission des Ständerats kommen. Absehbar ist schon jetzt, dass dann noch ein Kompromissvorschlag auf den Tisch kommt. Jener, mit dem die Prominenz der Parteien FDP, SVP, Mitte und GLP den Einsatz von AT1-Anleihen bei der Unterlegung der Auslandstöchter erlauben will.

Scheitert die 100-prozentige Unterlegung der UBS-Auslandstöchter mit harten Eigenmitteln im Parlament, bleibt die Möglichkeit des Referendums und damit der Volksabstimmung. Der Bundesrat drohte mit Abstrichen beim Entgegenkommen. Für die UBS geht es um die Frage, ob das kompromisslose Powerplay nicht an ihrer Glaubwürdigkeit rüttelt. Im Bundesrat sowie bei der Nationalbank und der Finma sitzen wohl kaum lauter Angsthasen, die sich vor der nächsten Finanzkrise fürchten.

MEHR ZUM THEMA


Rechnet sich jetzt ein Wegzug für die UBS überhaupt noch?

Der Bund hat die Schrauben im Eigenkapitalregime gelockert. Das senkt den zusätzlichen Kapitalbedarf deutlich – und dämpft zugleich den Anreiz, den Sitz ins Ausland zu verlegen.
23. April 2026

Die Würfel sind gefallen: Bund lässt 20-Milliarden-Kapitalhammer auf die UBS niedersausen

Wie erwartet bleibt der Bundesrat bei den Tochtergesellschaften hart – und krebst bei der Eigenkapitalqualität fast vollständig zurück.
22. April 2026

Der Bund bleibt bei Auslandstöchtern hart - Kompromisse bei der Kapitalqualität

Heute wird der Bundesrat den Schleier über die neuen Kapitalregeln für Grossbanken lüften. Bei der Eigenkapitalverordnung dürfte es Kompromisse geben, bei den Auslandstöchtern dagegen nicht.
22. April 2026

Kurz vor neuem Eigenkapitalregime: Bundesrat stärkt Finma demonstrativ den Rücken

Voraussichtlich nächste Woche wird der Bundesrat bekanntgeben, mit welchen Massnahmen er eine Wiederholung des CS-Debakels verhindern will. Schon jetzt macht die Regierung klar, dass er keine Schwächung der Finma durchs Parlament dulden lässt.
16. April 2026