Bankenregulierung
Voraussichtlich nächste Woche wird der Bundesrat bekanntgeben, mit welchen Massnahmen er eine Wiederholung des CS-Debakels verhindern will. Schon jetzt macht die Regierung klar, dass er keine Schwächung der Finma durchs Parlament dulden lässt.
16. April 2026 • Balz Bruppacher

Es ist ein Klassiker: Sonntags sind sich alle einig, dass die Schweiz eine starke und unabhängige Finanzmarktaufsicht braucht. Werktags klagen die Betroffenen hingegen über unverhältnismässige Schikanen. Kommt es zu Unfällen, sind aber die Aufseher zumindest mitschuldig. Nach dem Skandal beginnt das Spiel von vorn. Es folgt der Ruf nach einer Stärkung der Aufsicht, bis sich die Empörung gelegt hat, und jene Stimmen wieder Oberhand gewinnen, die die Kontrolleure in die Schranken weisen.

Drei Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse (CS) ist diese Phase in vollem Gang. Die gleichen Kreise, die der Finma nach dem Kollaps der Grossbank Totalversagen vorwarfen, warnen nun vor überschiessender Reaktion bei den Eigenmittelvorschriften und neuen Kompetenzen für die Aufsicht. In die Serie von parlamentarischen Vorstössen reiht sich eine Motion der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats ein, die einen Konsultationsmechanismus des Parlaments für Verordnungen und Rundschreiben der Finma verlangt.

Oberaufsicht des Parlaments

Noch vor der Bekanntgabe der Massnahmen zur Bewältigung des CS-Debakels schlägt der Bundesrat hier einen Pflock ein. Er lehnt die im Februar von der WAK mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedete Motion ab und erinnert daran, dass das Parlament bereits heute die Möglichkeit habe, mit seiner Rechtsetzungskompetenz über die Finanzmarktgesetzgebung die Ausrichtung der Tätigkeit der Finma massgeblich zu gestalten. Beim Erlass von Verordnungen und Rundschreiben sei die Finma an das übergeordnete Recht gebunden. Hinzu kämen gesetzliche und gerichtliche Kontrollmechanismen, die namentlich die Einhaltung des Legalitätsprinzips gewährleisteten.

Der Bundesrat verweist weiter auf die Oberaufsicht des Parlaments über die Finma und stellt auch den Vergleich der Motionäre mit dem Konsultationsrecht des Parlaments bei Verordnungen des Bundesrats richtig. Dieses fokussiere sich auf wichtige Verordnungen und umfasse insbesondere nicht Fragen der Rechtsanwendung. Die Schaffung eines auf die Finma begrenzten Konsultationsmechanismus wäre sowohl vom Umfang wie auch vom Inhalt her ein Novum – auch im Vergleich zu anderen unabhängigen Verwaltungsbehörden, gibt der Bundesrat zu bedenken. Ausserdem könnte der Konsultationsmechanismus zu Verzögerungen bei der Regulierung führen.

Dem Bundesrat scheint es wichtig – so lassen sich Zeitpunkt und Inhalt der Stellungnahme interpretieren –, noch vor Bekanntgabe des neuen Regimes für die Finma klar zu machen, dass er keine Schwächung der Finanzmarktaufsicht duldet. In der vergangenen Frühlingssession hatte sich der Bundesrat in der Fragestunde des Nationalrats bereits gegen Fragen gewehrt, die auf Finma-Direktor Stefan Walter und den Umstand seiner deutschen Staatsangehörigkeit zielten.

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