Bundesstrafgericht
Nach einer längeren juristischen Auseinandersetzung hat das Finanzdepartement eine Strafuntersuchung wegen Transaktionen in Zusammenhang mit dem früheren Präsidenten Ali Abdullah Saleh gestartet.
17. Februar 2023 • Beat Schmid

Im Jahr 2011 wurden 65 Millionen Dollar von einem UBS-Konto nach Singapur überwiesen. Die Kunden standen auf der schwarzen Liste des UNO-Sicherheitsrats und hatten Verbindungen zum ehemaligen jemenitischen Präsidenten Ali Abdullah Saleh. Es war die Zeit des Arabischen Frühlings, der auch zu Protesten und einem Regierungsumsturz im Jemen führte.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eröffnete eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Meldeverstoss, wie die NZZ und das Westschweizer Medium Gotham City gestützt auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesstrafgerichts berichteten.

“Am 10. März 2021 eröffnete das EFD eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Verletzung der Meldepflicht”, heisst es im Urteil, das am 9. Februar veröffentlicht wurde. Dabei soll es um Überweisung gehen, die jemenitische Kunden der UBS zwischen 2009 und 2011 getätigt haben.

Das Medium schrieb im Juni 2020, dass 65 Millionen an ein Familienmitglied eines Kunden überwiesen worden seien, der auf einer schwarzen Liste es UNO-Sicherheitsrats erwähnt wurde. Dabei soll es sich möglicherweise um den ehemaligen Präsidenten Ali Abdullah Saleh gehandelt haben. Dieser wurde verdächtigt, während seiner Amtszeit über 30 Milliarden US-Dollar angehäuft zu haben. Davon soll ein Grossteil über Strohmänner ins Ausland transferiert worden sein.

Auseinandersetzung um Entsiegelung eines USB-Sticks

Die Bundesanwaltschaft leitete 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit jemenitischen Würdenträgern ein. Die Finma hatte nach einer bankinternen Untersuchung am 18. Mai desselben Jahres beim EFD Strafanzeige gegen mehrere Verantwortliche der UBS erstattet, die diese Transaktionen verspätet oder gar nicht bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldet hatten.

Die UBS soll versucht haben, das Verfahren in die Länge zu ziehen, indem sie mehrfach gegen die Aufhebung der Versiegelung klagte. Dies war im Rahmen der Strafuntersuchung des EFD offenbar erneut der Fall, wie der jüngste Entscheid des Bundesstrafgerichts zeigt.

Die Grossbank hatte versucht, die Entsiegelung eines USB-Sticks mit sensiblen Daten zu verhindern. Die Richter in Bellinzona traten nicht darauf ein und gestatteten somit den Bundesermittlern, diese einzusehen. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist noch möglich.

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