Die Offenlegung von nicht-finanziellen Belangen ist seit kurzem Pflicht in der Schweiz. In diesem Jahr mussten die Firmen ihre entsprechenden Berichte erstmals den Aktionären vorlegen. Die Stiftung Ethos hat die Nachhaltigkeitsberichte unter die Lupe genommen.
Die Untersuchung ergab, dass dieses Jahr 75 der 143 berichtspflichtigen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichten, der einen international anerkannten Standard (GRI, SASB oder ESRS) einhält. Laut Ethos orientierten sich 46 an einem solchen Standard, ohne diesen aber integral anzuwenden. Darunter befanden sich fünf SMI-Unternehmen (Alcon, Nestlé, Partners Group, Swiss Re und Zurich Insurance Group). 19 Unternehmen erwähnten gar keinen Standard.
Auch die externe Überprüfung der Berichte durch Revisionsgesellschaften bleibt die Ausnahme: Nur sechs Unternehmen liessen eine umfassende Prüfung durchführen.
Ein weiteres Problem sieht Ethos in der unzureichenden Berichterstattung zu wesentlichen Umweltaspekten. So gaben nur 44 Prozent der Unternehmen den CO2-Ausstoss ihrer Lieferkette an. 25 Unternehmen setzten sich Klimaziele, die im Einklang mit den Pariser Klimazielen stehen. Auch bei anderen Umweltindikatoren wie Abfall- und Wasserverbrauch mangele es an Transparenz, wie Ethos festhält.
Auch bei den Informationen zur Personalpolitik stellt Ethos Verbesserungspotenzial fest. In den Augen der Stiftung ist die Personalfluktuationsrate eine wichtige Kenngrösse, insbesondere jene der freiwilligen Abgänge. Dies gebe Aufschluss über das soziale Klima innerhalb des Unternehmens und seine Beliebtheit bei den Mitarbeitenden, heisst es. Von den analysierten Unternehmen veröffentlichten 67 Prozent die Fluktuationsrate für das Jahr 2023, aber nur 26 Prozent jene zu den freiwilligen Abgängen. Die höchsten freiwilligen Fluktuationsraten weisen GAM Holding (18 Prozent) und Dätwyler (19 Prozent) auf. Die niedrigsten Raten hatten Roche (4,6 Prozent) und SKAN Group (4,8 Prozent).
Die Schweizer Gesetzgebung schreibt vor, dass Nachhaltigkeitsberichte von den Aktionären genehmigt werden müssen. Ethos bemängelt, dass 40 Prozent der Unternehmen diese Berichte nur zur konsultativen Abstimmung vorlegen würden. Dies widerspreche den Anforderungen guter Unternehmensführung, so Ethos.
Angesichts dieser Mängel unterstützt die Stiftung die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Gesetzgebung. Diese soll nicht nur die Einhaltung internationaler Berichtsstandards vorschreiben, sondern auch eine externe Prüfung der Berichte verpflichtend machen. Ethos fordert zudem eine verbindliche Abstimmung der Aktionäre über die Berichte, um Transparenz und Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.