Wie aus dem aktuellen Quartalsbericht der UBS hervorgeht, musste die Grossbank in Luxemburg wegen Greensill eine Busse bezahlen. Die luxemburgische Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) habe ihre Untersuchung im Dezember 2024 abgeschlossen, heisst es. «Die CSSF stellte die Nichteinhaltung mehrerer Verpflichtungen nach luxemburgischem Recht fest und verhängte eine Sanktion in Höhe von 250.000 Euro», schreibt die Bank.
Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, den die Aufsichtsbehörde einem Investmentfondsmanager wegen der Verfehlungen auferlegen kann. Laut Luxemburger Medienberichten habe die Untersuchung der Aufsichtsbehörde ergeben, dass es bei den Fonds der Credit Suisse «schwerwiegende und anhaltende Verstösse gegen die geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen» gegeben habe.
Die Geldbusse sei aufgrund mehrerer Mängel verhängt worden, darunter Verstösse gegen Vorschriften in Bezug auf «organisatorische Anforderungen, Beaufsichtigung von Delegierten, Offenlegung gegenüber Anlegern, Risiko- und Liquiditätsmanagementsysteme, Interessenkonflikte und Bewertung», so die CSSF.
Insbesondere habe es die Credit Suisse versäumt, «spezifische Due-Diligence-Prüfungen des beauftragten Portfoliomanagers durchzuführen», während das Asset Management der Bank «die Überwachung des Anlageprozesses der SCF-Fonds lediglich mit allgemeinen Fragen an den beauftragten Portfoliomanager angegangen» sei.
Investoren machten Druck
Die CS habe die Offenlegungsvorschriften gegenüber den Anlegern nicht eingehalten. Zudem seien Interessenkonflikte bei der Verwaltung der Anlagen durch die Credit Suisse festgestellt worden: «Mehrere Investitionen, die der beauftragte Portfoliomanager auf Vorschlag von Greensill im Namen der SCF-Fonds getätigt hat, wurden in einem Kontext getätigt, in dem ein potenzieller Konflikt zwischen den Interessen von Greensill einerseits und den Interessen der SCF-Fonds und ihrer Anleger andererseits bestand, wodurch die SCF-Fonds Interessenkonflikten ausgesetzt waren, die ein erhebliches Risiko für die Anleger darstellten».
Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde stellte ausserdem fest, dass die Credit Suisse gegen die Vorschriften für die Bewertung von Vermögenswerten verstoßen hat. Die Bewertungsrichtlinien und -verfahren «waren unvollständig, da sie keine spezifischen Informationen über die angewandte Bewertungsmethode enthielten».
Hintergrund des Verfahrens in Luxemburg ist, dass sich Investoren – meist sehr vermögende Privatkunden – Anfang 2024 schriftlich an die CSSF gewandt hatten, um das Rückkaufangebot der UBS anzufechten. Die Bank hatte angeboten, 90 Prozent der in den Greensill-Fonds investierten Gelder auszuzahlen. Wie die UBS bereits früher mitteilte, hat sie inzwischen 92 Prozent zurückgezahlt. Insgesamt wurden ursprünglich 10 Milliarden in die Fonds investiert.