Digital Assets Briefing
Eine weitere Aufsichtsmitteilung sorgt in der Blockchain-Industrie für Kopfschütteln. Der Regulator will die dezentrale Branche ins Bankenkorsett drücken. +++ Dazu: Bitcoin beweist Wert in Iran +++ Bitpanda: Kryptobörse will an die Börse.
16. Januar 2026 • Werner Grundlehner

Die hiesige Finanzmarktaufsicht (Finma) mag die Kryptobranche nicht. Dieser Eindruck, der seit längerem besteht, hat sich mit der neuen Finma-Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026 weiter verstärkt. Vor allem scheinen die Regulatoren des Finanzplatzes mit zweierlei Ellen zu messen, wenn es um traditionelle Finanzinstitute auf der einen Seite und junge Kryptodienstleister auf der anderen Seite geht.



Und in den Short Cuts diese Woche:
• Bitcoin beweist Wert in Iran
• Bitpanda: Kryptobörse will an die Börse


Die neueste Aufsichtsmitteilung befasst sich in erster Linie mit den Risiken bei der Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte. Sie baut dabei auf der sogenannten Staking-Mitteilung 08 aus dem Jahr 2023 auf und konkretisiert die Anforderungen für Schweizer Finanzinstitute weiter. Die Aufsichtsmitteilung löste damals in der Krypto-Branche Kopfschütteln aus. Die Finma schlug vor, dass nur noch Banken Staking anbieten sollten. Dieser Vorschlag wäre aber auch für Anbieter mit Banklizenz wie Sygnum und Amina sowie deren Kunden verheerend, weil das Staking durch die Hinterlegung mit Eigenkapital nicht mehr rentabel gewesen wäre. Schweizer Kryptodienstleister fürchteten, dass sie diese «Zinsfunktion», bei der Coins für Validierungsvorgänge hinterlegt und dafür entschädigt werden, bald nicht mehr anbieten könnten.

Export von Schweizer Gesetzen

Die neuste Finma-Mitteilung zielt indirekt auf das Staking – auch wenn das nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Viele Institute nutzen für das Staking Drittanbieter – beispielsweise spezialisierte Staking-Provider. Die Mitteilung 01/2026 fordert eine Durchgriffshaftung der Institute. Das heisst, die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung der Drittverwahrer bleibt vollständig beim beaufsichtigten Schweizer Institut. Zudem wird eine Äquivalenzprüfung im Ausland verlangt. Wenn Staking-Infrastruktur oder die Verwahrung der Keys im Ausland erfolgt, muss das Institut nachweisen, dass dort ein gleichwertiger Konkurs- und Anlegerschutz besteht. Ist dies nicht gewährleistet, dürfen die Werte unter Umständen nicht als absonderbare Depotwerte (off-balance) geführt werden. Die Finma fordert also Schweizer Gesetze für ausländische Anbieter.

Die Finma streicht zudem heraus, dass Staking durch die Sperrung von Werten auf der Blockchain (Lock-up) und die Abhängigkeit von Validator-Nodes spezifische Risiken berge. Dazu gehörten Slashing-Risiken. Deshalb müssten hiesige Kryptoanleger explizit darlegen, wie sie Risiken aus Fehlverhalten von Validatoren (Slashing) managen. Weil die Coins während der Validierung blockiert sind, ergeben sich gemäss Aufsichtsbehörde Liquiditätsrisiken. Die Unfähigkeit, während dieser Periode über Vermögenswerte zu verfügen, müsse deshalb in den Kundenverträgen und Risikoaufklärungen noch deutlicher adressiert werden.

Höhere Compliance-Hürden

Die Mitteilung festigt aber auch die Praxis, dass gestakte Vermögenswerte ausserhalb der Bilanz geführt werden können, was die Eigenmittelanforderungen für Banken massiv senkt. Dies ist aber nur möglich, sofern die Vermögenswerte jederzeit für den Kunden aussonderbar sind sowie das Institut nachweisen kann, dass es die technische Verfügungsgewalt (Private Keys) so kontrolliert, dass im Konkursfall des Instituts oder des Drittverwahrers keine Vermischung mit der Konkursmasse eintritt.

Die neueste Aufsichtsmitteilung erhöht die Compliance-Hürden für Banken und Vermögensverwalter. Sie müssen ihre Sorgfaltspflichten (Due Diligence) bei der Wahl ihrer Staking-Partner massiv intensivieren. «Die Finma offenbart mit diesem Schritt, dass sie das Potenzial der Technologie nicht versteht. Ein Kernvorteil der Blockchain besteht darin, dass man nicht mehr von den Banken und dem Finanzsystem abhängig ist», sagt Kryptoexperte Luzius Meisser, Vorstand der Frankencoin Association, Mitgründer des Aktientokenservice Aktionariat und Verwaltungsrat von Bitcoin Suisse.

Mit der Aufsichtsmitteilung schreibe die Finma aber genau eine solche Abhängigkeit vor. Meisser relativiert aber die Auswirkungen für die eigene Branche: «Die vorliegende Aufsichtsmitteilung enthält nichts Neues für Kryptodienstleister, schränkt aber Vermögensverwalter ein.» Die Finma verlange neu, dass Vermögensverwalter verwaltete Kryptowerte bei Banken oder anderen direkt beaufsichtigten Finanzintermediären aufbewahrt.

Kann Finma Gesetze erlassen?

Die Amina Bank sei noch mit der Analyse der Aufsichtsmeldung beschäftigt, sagt CEO Franz Bergmüller. Die Finma habe ihre bisherige Praxis zur Aufbewahrung von Kryptowerten in der neuesten Mitteilung verschriftlicht und teilweise weiter im Detail ausgeführt. «Nach unserem Verständnis kann es sein, dass einige heute im Markt tätige Anbieter von Verwahrdienstleistungen für Kryptovermögenswerte die Art und Weise der Erbringung ihrer Dienstleistungen anpassen oder die Dienstleistung einstellen müssen», glaubt Bergmüller.

Rechtlich bewegt sich die Finma gemäss Meisser mit der Aufsichtsmitteilung auf sehr dünnem Eis. Auf den ersten Blick verlange FINIV Art. 24 zwar genau das, was die Finma sage. Doch das der Verordnung zugrundeliegende Gesetz regle nur im Gesetz abschliessend aufgezählte Kategorien von Finanzinstrumenten, und nicht Kryptowährungen. «Und eine Verordnung kann den Geltungsbereich eines Gesetzes nicht ausdehnen. Dazu wäre eine Gesetzesänderung nötig», hinterfragt Meisser die entsprechende Kompetenz der Finma.

Weniger Auswahl für Vermögensverwalter

Für die betroffenen Vermögensverwalter bedeute diese Mitteilung eine grosse Verunsicherung und ein Verlust von Differenzierungsmerkmalen. Meisser dazu: «Vermögensverwalter differenzieren sich ja oft damit, dass sie ihren Kunden Zugang zu Investments geben, die nicht so einfach erhältlich sind. Mit dieser Einschränkung der Anbieter verengt sich das verfügbare Anlageuniversum für Vermögensverwalter und sie werden ihrer Wahl des geeignetsten und sichersten Kryptodienstleisters eingeschränkt».

Die Amina Bank erfüllt gemäss CEO Bergmüller mit ihren sehr sicheren Aufbewahrungslösungen bereits heute die Anforderungen in der Finma-Aufsichtsmitteilung und müsse ihr Geschäftsmodell nicht anpassen. «Es kann sein, dass andere Anbieter, welche zum Beispiel selbst nicht prudentiell beaufsichtigt sind, über keine hinreichend sichere technische Infrastruktur verfügen oder mit ausländischen Verwahrdienstleistern zusammenarbeiten, welche diese und andere relevante Anforderungen, etwa konkurssichere Aufbewahrung, nicht erfüllen, nun ihr Geschäftsmodell anpassen müssen», fügt er an.

Beschleunigung der Krypto-Abwanderung

Franz Bergmüller hat nicht den Eindruck, dass die Finma gegen die Fintech-/Krypto-Branche strikter vorgeht als gegen die traditionelle Finanzbranche: «Die Finma beaufsichtigt die junge Branche und die neue Technologie genau. Unsere Bitte bleibt weiterhin, den etablierten Unternehmen wie der Amina Bank vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben».

Die Aufarbeitung der CS-Pleite hat gezeigt, dass die Finma etwa bei der Beaufsichtigung der ausländischen Partner der Grossbank deutlich weniger rigoros war. Unklar bleibt die Motivation, weshalb die Finma der Kryptobranche Steine in den Weg legt. Etwa auch, wenn sie verfügt, dass in der Schweiz nur Gesellschaften Stablecoins ausgeben, die alle Nutzer der Coins stets identifizieren können. Oder wenn sie die Fintech-Lizenz praktisch wertlos macht. Es kann also nicht überraschen, dass die hiesige Branche ihre Tätigkeit vermehrt in kryptofreundliche Destinationen verlagert – vor allem nach Dubai oder Abu Dhabi. Das Crypto Valley als wichtiger Stützpunkt der globalen Blockchainindustrie verliert zusehends an Gewicht.




Short cuts: News aus der digitalen Welt


Bitcoin beweist Wert in Iran

Im Iran erhebt sich das Volk gegen die Herrschaft der Mullahs. Die wirtschaftliche Lage im Land ist schon lange angespannt. Es gibt Stimmen, die sagen, dass ein Bankensturm das Zünglein an der Waage gewesen sei, das den Aufstand ausgelöst habe. Die Fiat-Währung im ehemaligen Persien ist kollabiert. Innerhalb eines Monates ist der Rial um über 95 Prozent eingebrochen. Das bedeutet horrende Kaufkraftverluste.

Die Bewohner suchen verzweifelt einen sicheren Hafen und viele wenden sich dem Bitcoin zu. Dieser hat den Wert gegenüber dem Rial um ein Vielfaches von dessen Wertverlust gegenüber anderen Fiat-Währungen gesteigert. Für die Leute ist es nicht Spekulation oder Investition – es ist eine Überlebensstrategie, es geht darum, das eigene Vermögen der politischen Kontrolle und Entscheiden des verhassten Regimes zu entziehen.

Bitpanda: Kryptobörse will an die Börse

Die Kryptohandelsplattform Bitpanda bereitet einen Börsengang in Frankfurt vor, der im ersten Halbjahr 2026 stattfinden soll, berichtet der Nachrichtendienst Bloomberg mit Bezug auf Firmeninsider. Das in Wien ansässige Unternehmen könnte beim IPO eine Bewertung von vier bis fünf Milliarden Euro anstreben, heisst es in der Meldung. Als Konsortialbanken seien Goldman Sachs, Citigroup und Deutsche Bank berufen worden. Im Gegensatz zu den amerikanischen taten sich europäische Aktienbörsen bislang schwer, grosse mit Risikokapital finanzierte Unternehmen aus Wachstumsbranchen wie dem Kryptosektor an die Börse zu bringen. Bitpanda-Mitgründer Eric Demuth hatte im vergangenen Jahr erklärt, das Unternehmen habe auch einen Börsengang in New York geprüft. Das im Jahr 2014 gegründete Unternehmen wurden bei der letzten Kapitalaufnahme im Jahr 2021 mit 4,1 Milliarden Dollar bewertet und hat nach eigenen Angaben sieben Millionen Nutzer.

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