Überraschende Wende
In einem der grössten Wirtschaftskriminalfälle der Schweiz soll es Ende April vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zum Prozess kommen. Es geht um Gulnara Karimowa, die inhaftierte Präsidententochter, um einen Ex-Geschäftspartner und um die Privatbank Lombard Odier.
14. Februar 2026 • Balz Bruppacher

Zwar liegen die Anklageschriften in der Korruptions- und Geldwäschereiaffäre seit über einem Jahr in Bellinzona. Die Festsetzung des Prozesses an 18 Verhandlungstagen zwischen dem kommenden 27. April und dem 25. Mai kommt dennoch überraschend, hatte das Bundesstrafgericht doch im Januar noch zusätzliche Einvernahmen der Hauptbeschuldigten in Taschkent durchgeführt. Im Fall der 53-jährigen Tochter des 2016 verstorbenen usbekischen Langzeitpräsidenten Islam Karimow stellt sich auch die Frage der Teilnahme am Prozess. Die frühere UNO-Diplomatin und Jet-Set-Lady ist seit 2014 in ihrer Heimat inhaftiert, will laut ihren Anwälten aber am Verfahren teilnehmen.

Das Bundesstrafgericht äusserte sich am Freitag nicht zur Frage, ob eine Rechtshilfevereinbarung mit Usbekistan für die Teilnahme von Karimowa am Prozess getroffen wurde. Offen ist auch die Teilnahme des mitangeklagten ehemaligen Geschäftspartners der Usbekin, Bekhzod Akhmedov. Ende 2023 hatte das Bundesamt für Justiz dem Bundesstrafgericht bereits beschieden, es gebe weder eine Rechtsgrundlage noch einen Vertrag, der eine vorübergehende Überstellung Karimowas für die Durchführung eines Prozesses in der Schweiz ermögliche.

Im Fall der beiden usbekischen Angeklagten geht es um den Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der schweren Geldwäscherei und der Korruption. Angeklagt wegen schwerer Geldwäscherei sind weiter ein ehemaliger Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Lombard Odier und die Bank selber. Sie hatte der zeitweise in Genf lebenden Karimowa als Hausbank gedient. Dort lag auch der Löwenanteil der rund 800 Millionen Franken, die 2012 von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt und im Zusammenhang mit Strafbefehlen gegen Mitbeschuldigte von Karimowa zu einem grossen Teil eingezogen wurden. 313 Millionen Dollar hat die Schweiz inzwischen an Usbekistan zurückerstattet.

Ungewöhnlichen Auslandsmissionen

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Verfahren gegen Karimowa und gegen Lombard Odier getrennt geführt und im Herbst 2023 beziehungsweise ein Jahr später in Bellinzona zur Anklage gebracht. Im vergangenen Mai verfügte das Bundesstrafgericht gegen den Willen der BA überraschend die Zusammenlegung der beiden Verfahren. Auf ungewöhnlichen Auslandsmissionen ordnete der federführende Richter im Februar 2025 und im Januar dieses Jahres zusätzliche Einvernahmen von Karimowa und von Zeugen in Taschkent an.

Lombard Odier nahm die Ankündigung des Prozesstermins zur Kenntnis und sprach auf Anfrage von einem sehr alten Fall, der auf Verdachtsmomente zurückgehe, welche die Bank bereits im Jahr 2012 proaktiv den Schweizer Behörden gemeldet habe. Im Prozess will sich die Bank vehement gegen den Vorwurf verteidigen, nicht alle angemessenen organisatorischen Massnahmen ergriffen zu haben, um die vorgeworfene Geldwäscherei zu verhindern.

Die Anwälte der Verteidigung hatten die jüngste Runde des Gerichts in Usbekistan dem Vernehmen nach nicht mitgemacht. Die auf dem Rechtshilfeweg vereinbarten Einvernahmen sahen keine direkten Befragungen vor. Diese erfolgten vielmehr durch die usbekische Staatsanwaltschaft. Die Restriktionen dürften gemäss Juristen auch Fragen der Verwertbarkeit für den Prozess aufwerfen. Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens der usbekischen Behörden wurden ausserdem durch ein UNO-Gremium genährt, das letztes Jahr die Inhaftierung Karimowas als willkürlich bezeichnete.

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