Die Finanzmarktaufsicht stuft den Vergleichsdienst Comparis neu als Versicherungsvermittler ein. Das hat zur Folge, dass das Unternehmen eine Bewilligung der Finma braucht, um den Online-Vergleichsdienst weiter betreiben zu können. «Comparis muss sich deshalb unverzüglich als ungebundener Versicherungsvermittler registrieren lassen», schreibt die Finma in einer Medienmitteilung.
Der Online-Vergleichsdienst wehrt sich gegen den Entscheid der Finma, wie er auf seiner Website schreibt. Comparis versteht sich nicht als Versicherungsvermittler. Um dem Publikum weiterhin frei Vergleiche anbieten zu können, hat Comparis bei der Finma eine anfechtbare Verfügung beantragt. Eine solche Verfügung wird der Vergleichsdienst beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die Klassierung betrifft nicht nur Comparis, sondern eine ganze Branche. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Versicherungsvermittler, -broker und -makler in der Schweiz neu registrieren lassen. Dies sei mit erheblichem administrativem Aufwand und Kosten verbunden, sagt Samuel Knoepfel, Geschäftsführer der Swiss Insurance Brokers Association (Siba).
Auszug aus dem Zentralstrafregister
Die Voraussetzungen für einen Eintrag ins Vermittlerregister sind streng. Ein Broker oder Makler muss gemäss Finmavorgaben über «ausreichend fachliche Qualifikation» verfügen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und er muss die «persönlichen Voraussetzungen» für die Vermittlertätigkeit mitbringen.
Bei Letzterem handelt es sich um eine eigentliche Gewährsprüfung, wie sie sonst nur Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte von Banken über sich ergehen lassen müssen. So sind ein Auszüge aus dem Zentralstrafregister, aus dem Betreibungsregister, ein Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und Kopien von Diplomen erforderlich.
«Versicherungsvermittler werden künftig strenger reguliert als Bankangestellte und Vermögensverwalter», sagt Knoepfel. Das sei unverhältnismässig und ungerecht. Für die aus Sicht der Broker unnötige Schikane werden sie auch noch zur Kasse geben: Die Behörde erhebt bei der Registrierung eine Pauschalgebühr von 300 Franken. Dazu kommt eine «Aufsichtsabgabe» von jährlich 150 Franken.