Hunderte von Obligationären wehren sich vor Gericht gegen einen Entscheid der Finanzmarktaufsicht, CS-Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Franken abzuschreiben. Die Löschung der Papiere war Teil des Deals, der zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS führte.
Im Kampf um die Offenlegung konnten die Anlegerinnen und Anleger im Mai einen ersten Erfolg verbuchen, als das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Offenlegung der Abschreibungsverfügungen der Finma anordnete. Die Credit Suisse wehrt sich gegen die Offenlegungsforderungen.
Die Bank argumentiert, dass die Offenlegung von Dokumenten wie der privaten Kommunikation zwischen der Bank und der Aufsichtsbehörde vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse preisgeben könnte. Der Brief vom 31. Mai liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor.
«Überwiegende Geheimhaltungsinteressen»
Sollten die Dokumente veröffentlicht werden, könnten sie mehr Licht auf die finanzielle Situation der Bank in den Tagen vor ihrem Zusammenbruch werfen. Ein Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen lehnte gegenüber Reuters eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab.
Überwiegende Geheimhaltungsinteressen müssten dafür sorgen, dass Investoren keinen Zugang zu den Dokumenten erhielten, argumentiert ein Anwalt der Credit Suisse in einem Schreiben vom 31. Mai. Die Bank argumentiert, Finanzinstitute seien verpflichtet, der Finma alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Banken nicht sicher sein könnten, dass diese Informationen nur für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet würden, könnte dies eine wirksame Aufsicht untergraben, so die CS-Anwälte. Für die Klägerseite sei der Zugang zu diesen Dokumenten «entscheidend», sagt ein Anwalt, der AT1-Geschädigte vertritt.