Es ist ungewöhnlich, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) zu einem Enforcementverfahren Stellung nimmt. Im Fall der Zuger Investmentgesellschaft Moonshot und mehrerer mit ihr verbundenen Unternehmen macht sie nun eine Ausnahme. Laut der Finma laufen Verfahren gegen insgesamt zehn Firmen und zwei natürliche Personen. Die Behörde nennt sie nicht beim Namen, doch es dürfte sich um die Moonshot-Initianten Alexander und Madeleine Hübner handeln.
Es bestehe der «dringende Verdacht», dass die in das Verfahren involvierten Personen als «Gruppe mehrere unerlaubte finanzmarktrechtliche Tätigkeiten ohne die notwendigen Bewilligungen» ausgeübt hätten, schreibt die Finma. Die Finanzaufsicht ergreife die Massnahmen, um «Kunden und Investoren zu schützen». Der von ihr eingesetzte Untersuchungsbeauftragte, der Zürcher Rechtsanwalt Thomas Leder von der Kanzlei Bellerive Anwälte, soll dabei die «bedrohten Anlegerinteressen» schützen.
Nähere Angaben zu den angeblich gefährdeten Anlegerinteressen macht die Finma nicht. Das Schreiben enthält keine Hinweise darauf, dass Anlegerinnen und Anleger durch die Tätigkeit der Firmen um Moonshot geschädigt worden wären.
In Zusammenhang mit den angeblich «finanzmarktrechtlich unerlaubten» Tätigkeiten nennt die Finma die Tätigkeit als Effekten- und Derivathaus, die Entgegennahme von Publikumseinlagen und die entsprechende Werbung sowie die Emission von strukturierten Produkten.
Wie tippinpoint berichtete, schloss der Untersuchungsbeauftragte auch das Berner Restaurant Supernova an der Schauplatzgasse 22. Auch dazu äusserte sich die Finma in ihrer Mitteilung. Es bestehe der «konkrete Verdacht», dass der Kauf dieser Liegenschaft mit Geldern finanziert worden sei, die aus einer finanzmarktrechtlich unerlaubten Tätigkeit stammten.
Wie die Behörde weiter schreibt, besteht zwischen der Restaurantbetreiberin und einer vom Enforcementverfahren direkt betroffenen natürlichen Person ein Untermietverhältnis. Laut der Behörde liegen «konkrete Anhaltspunkte» vor, wonach der Untermietvertrag «unrechtmässig zustande gekommen sein könnte».
Ganz sicher scheint sich die Finma somit nicht zu sein. Die Behörde macht auch keine weiteren Angaben zu den Gründen der Restaurant-Schliessung. Sie macht auch keine Angaben dazu, inwiefern dieser massive Eingriff die angeblich «gefährdeten Anlegerinteressen» schützen sollte.
Viele Fragen bleiben offen
Beim Vorgehen der Finma gibt es viele offene Punkte. So stellt sich die Frage, ob es zu den Aufgaben und Kompetenzen der Finma gehört, Untermietverhältnisse von natürlichen Personen zu beurteilen und solche aufzulösen, beziehungsweise für ungültig zu erklären. Worin besteht die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen?
Weiter stellt sich die Frage, ob der Untersuchungsbeauftragte mit der Schliessung des Restaurants und der Einstellung der übrigen Geschäftstätigkeit, insbesondere der Vermietung von Luxusappartements von Le Bijou, tatsächlich im Interesse der Gläubiger und Anleger handelt – oder diesen nicht vielmehr schadet.