Die jüngsten Entwicklungen im Schweizer Zinsumfeld zeichnen ein widersprüchliches Bild: Während Mieterinnen und Mieter von tieferen Wohnkosten profitieren könnten, geraten institutionelle Anleger wie Pensionskassen unter Druck.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am Montag bekannt gegeben, dass der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz per sofort von 1,50 auf 1,25 Prozent gesenkt wird. Ausschlaggebend war ein Rückgang des Durchschnittszinssatzes für inländische Hypothekarforderungen um 7 Basispunkte auf 1,37 Prozent. Damit lag der Wert knapp unter der Schwelle von 1,38 Prozent, die eine Anpassung auslöst.
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet die Senkung grundsätzlich einen Anspruch auf Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent, sofern ihre Verträge bislang auf dem früheren Satz von 1,50 Prozent basieren. Allerdings weist das BWO darauf hin, dass weitere Faktoren – insbesondere die Teuerung oder gestiegene Unterhaltskosten – die tatsächliche Entwicklung der Mieten beeinflussen können.
UBS und ZKB mit Negativzinsen
Während sich also private Haushalte Hoffnung auf Entlastung machen dürfen, zeigt sich auf institutioneller Ebene ein anderes Bild. Nach dem jüngsten Leitzinsentscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sehen sich Banken veranlasst, wieder Negativzinsen auf grosse Einlagen zu erheben.
Bereits am 20. Juni informierte die UBS erste Pensionskassen, dass Guthaben neu mit minus 0,2 Prozent verzinst würden, wie die NZZ berichtet. Als Begründung nannte die Bank höhere Eigenmittelanforderungen. Kurz darauf folgte die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und führte per 21. Juli einen Negativzins von minus 0,25 Prozent für institutionelle Kunden ein.
Für die betroffenen Pensionskassen bedeutet dies, dass liquide Mittel plötzlich zur Kostenfalle werden. Viele Einrichtungen mussten kurzfristig umschichten, um die Verluste für ihre Versicherten zu begrenzen. Der Pensionskassenverband Asip rät seinen Mitgliedern inzwischen ausdrücklich, «Vorkehrungen für den Fall einer Einführung von Negativzinsen zu treffen».