Fall Gulnara Karimowa
Es geht um Schmiergelder in Milliardenhöhe, um die Tochter des Autokraten einer ehemaligen Sowjetrepublik und um eine vornehme Genfer Privatbank. Das Setting für den Prozess vor Bundesstrafgericht ist attraktiv wie selten.
20. Februar 2026 • Balz Bruppacher

Die Ankündigung des Bundesstrafgerichts kam nüchtern wie immer unter der Spitzmarke «neu veröffentlichter Verhandlungstermin». Der anonymisierte Kurzbeschrieb und die geplante Dauer von 18 Verhandlungstagen zwischen dem 27. April und dem 22.Mai machten deutlich: Es handelt sich um jenen Fall, der vor 14 Jahren in Genf aufflog, der zur Sperre von 800 Millionen Franken führte und der Ermittlungen in 20 Ländern auslöste. Hauptangeklagte in der Korruptions- und Geldwäschereiaffäre ist Gulnara Karimowa, Tochter des 2016 verstorbenen Langzeitpräsidenten Usbekistans. Gleichzeitig muss sich ihr ehemaliger Geschäftspartner, der usbekisch-russische Doppelbürger Bekhzod Akhmedov, vor Gericht verantworten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft beiden schwere Geldwäscherei und Bestechlichkeit vor sowie Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation, wobei sie das Verfahren erst nach zehn Jahren um den letzten Anklagepunkt erweitert hat. Entgegen den Plänen der BA will das Bundesstrafgericht an der gleichen Verhandlung auch die Geldwäschereivorwürfe gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier und gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter der einstigen Karimowa-Hausbank beurteilen.

Zweiter Ausflug des Gerichts nach Taschkent ohne Verteidiger

Die Bekanntgabe des Prozesstermins kam insofern überraschend, als das Gericht erst kürzlich, zwischen dem, 21. und dem 27. Januar, zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres Einvernahmen von Gulnara Karimowa in Taschkent durchführe. Die 53-jährige frühere UNO-Diplomatin ihres Landes ist seit 2014 in ihrer Heimat inhaftiert, nachdem sie bei ihrer Familie in Ungnade gefallen war. Zuvor galt sie als designiere Nachfolgerin ihres Vaters und wurde als «Prinzessin» bezeichnet. Im Ausland durchgeführte Einvernahmen sind eine Premiere für das Bundesstrafgericht. Die restriktiven Bedingungenb – Fragen konnten nur via usbekische Staatsanwaltschaft gestellt werden – führten dazu, dass die Verteidiger der Angeklgaten sich an der zweiten Runde in Usbekistan nicht mehr beteiligten. Aus ihrem Kreis werden zudem Zweifel an der gerichtlichen Verwertbarkeit der Einvernahmen geäussert.

Karimowas Schweizer Verteidiger wollen sich zurzeit nicht zu den Umständen des Prozesses und zur Frage der Teilnahme ihrer Klientin äussern. Eine vorübergehende Auslieferung der Usbekin kommt gemäss einer früheren Stellungnahme des Bundesamts für Justiz nicht in Frage. Auf Anfrage von Tippinpoint erklärte das Gericht, zurzeit seien Abklärungen mit den usbekischen Behörden im Gang, ob Karimowa in die Schweiz kommen könnte. Das heisst, dass Usbekistan sie auf eigene Initiative für die Dauer des Prozesses aus der Haft entlassen müsste. Wird ein solcher Schritt als wenig wahrscheinlich eingestuft, verbleibt die Frage, ob der Prozess in Bellinzona im Abwesenheitsverfahren durchgeführt werden kann.

Befragungen mit Blick auf Prozess in Abwesenheit Karimowas?

Zu den Voraussetzungen für das Abwesenheitsverfahren gehört laut Strafprozessordnung, dass «die beschuldigte Person im bisherigen Verfahren ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu den ihr vorgeworfenen Straftaten zu äussern». Diese Bedingung könnte erklären, wieso sich das Gericht entschied, Karimowa zweimal in Usbekistan zu befragen. Und zwar das zweite Mal, nach der 2025 beschlossenen Zusammenlegung des Prozesses mit dem Verfahren gegen Lombard Odier. ¨

Im Fall des Mitangeklagten Bekhzod Akhmedov – über seinen Aufenthaltsort ist nichts bekannt – hatte das Bundesstrafgericht das Abwesenheitsverfahren insofern schon vorbereitet, als es im letzten Dezember zwei Vorladungen zum Prozess im Bundesblatt veröffentlichte. Mit dem Hinweis auf die Konsequenzen des Nichterscheinens und die Möglichkeit des Abwesenheitsverfahrens.

Noch ist ungewiss, ob und mit welchen Beteiligten der Prozess um einen der grössten Wirtschaftskriminalfälle der Schweiz Ende April in Bellinzona beginnt. Der Kurzbeschrieb auf der Webseite des Gerichts über die Verhandlungstermine enthält einige neue Zahlen zur Deliktsumme. Demnach soll Karimowa zwischen 2005 und 2013 kriminelle Vermögenswerte in Höhe von 585 Millionen Dollar, 108 Millionen Euro und 42 Millionen Pfund auf Bankkonten in der Schweiz überwiesen haben. Davon soll sie Überweisungen von 101 Millionen Dollar, 47 Millionen Euro und 21 Millionen Pfund in die Schweiz und ins Ausland veranlasst sowie Schliessfächer zur Lagerung von Bargeld, Schmuck und anderen Wertgegenständen angemietet haben. Weiter habe Karimowa den Geldern mit gefälschten Dokumente einen legalen Anschein verliehen und in ihrem Namen eine Immobilie im Kanton Genf erworben sowie dort Vermögenswerte, Gemälde und andere inkriminierte Gegenstände gelagert. Schliesslich wird der Usbekin vorgeworfen, in der Schweiz Bestechungsgelder in Höhe von 105 Millionen Dollar gefordert und angenommen zu haben.

Lombard-Banker soll Einziehung von Geldern in Milliardenhöhe vereitelt haben

Der ehemalige Vermögensverwalter von Lombard Odier muss sich insbesondere wegen neun zwischen August 2008 und August 2012 eröffneten Bankbeziehungen verantworten. Dabei habe er die wirtschaftlich Berechtigten falsch angegeben respektive den Kunden empfohlen, falsche wirtschaftlich Berechtigte anzugeben. Zudem soll er den wirtschaftlichen Hintergrund der Transaktionen nicht oder falsch und verspätet überprüft und bestimmte Mitglieder der Organisation anderen Schweizer Bankinstituten empfohlen haben. Diese Handlungen seien geeignet gewesen, die Identifizierung der Herkunft, die Aufdeckung und die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von einer Milliarde Dollar, 199 Millionen Euro, 39 Millionen Euro und 296'000 zu vereiteln. Die Bank muss sich wegen schwerer Geldwäscherei verantworten, weil sie nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen getroffen haben soll, um die Handlungen des Vermögensverwalters zu verhindern. Lombard Odier weist die Vorwürfe zurück und will sich vor Gericht vehement dagegen wehren.

Weitere Verfahren hängig

Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird die beispiellose Affäre die Gerichte und die Behörden weiter beschäftigen. So hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Juli 2022 eine Verfügung der Bundesanwaltschaft zur Einziehung von weiteren 350 Millionen Franken aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Dieses Verfahren wurde bis zum Ausgang des Prozesses gegen Gulnara Karimowa sistiert. Mit Strafbefehlen gegen mutmassliche Komplizen von Karimowa hatte die Bundesanwaltschaft bereits 2028 den Grossteil der ursprünglich beschlagnahmten rund 800 Millionen Franken eingezogen. Die Strafbefehle beruhten auf Geständnissen, die die Beschuldigten während der Verbüssung von langjährigen Haftstrafen in Usbekistan machten. 313 Millionen Dollar hat die Schweiz inzwischen an Usbekistan zurückerstattet, gemäss einem Beschluss des Bundesrats von 2018, wonach alle rechtskräftig eingezogenen Gelder der usbekischen Bevölkerung zugute kommen sollen. Ein Treuhandfonds der UNO ist für die korrekte Verwendung der Gelder besorgt.

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