Streit ums Eigenkapital
Ende des Monats wird der Bundesrat wichtige Eckdaten zur künftigen Regulierung der UBS vorlegen. Das Lobbying gegen härtere Eigenkapitalvorschriften geht in den Schlussspurt.
31. März 2026 • Beat Schmid

Das Lobbying für oder gegen schärfere Eigenkapitalregeln der UBS verläuft in Wellen. Derzeit scheint sich eine neue Welle aufzubauen. Sie kommt kurz bevor der Bundesrat die wichtigsten Eckpfeiler der künftigen Too-big-to-fail-Regulierung bekannt geben wird.

Die Landesregierung wird voraussichtlich am 22. April einerseits die Eigenkapitalverordnung verabschieden. Diese definiert, welche Bilanzpositionen zum Eigenkapital gezählt werden können und welche nicht. Das zweite Geschäft betrifft die Eigenkapitalunterlegung von Auslandstöchtern im Stammhaus, die der Bundesrat zum gleichen Zeitpunkt als Botschaft ans Parlament verabschieden will.

Die Financial Times baut kurz vor dem Tag der Wahrheit nochmals Druck auf. Berner Parlamentarier hätten «führenden Managern» der UBS «versichert», dass sie die strengen neuen Vorschriften «abschwächen» werden, schreibt das Blatt. Hinter verschlossenen Türen hätten die Politiker der UBS mitgeteilt, dass sie einen Kompromiss zu den Vorschlägen des Finanzministeriums ausarbeiten würden.

Eine an den Gesprächen beteiligte Person soll zudem darauf hingewiesen haben, dass die Bedingungen eines möglichen neuen Kompromisses noch nicht festgelegt seien, merkte jedoch an, dass die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Parlaments den Prozess im Mai «übernehmen» würden. «Ab diesem Zeitpunkt werden wir mehr Entscheidungsbefugnis haben», sagte ein namentlich nicht genannter Parlamentarier laut FT.

Die mögliche Finte des Bundesrats

Allerdings kann die Politik nur auf das zweite Geschäft Einfluss nehmen, also die hochumstrittene Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus. Das erste Geschäft, das die Qualität des Eigenkapitals betrifft, entscheidet der Bundesrat am Parlament vorbei über den Verordnungsweg.

Noch ist nicht bestimmt, was der Bundesrat bekannt geben wird. Allgemein wird davon ausgegangen, dass er in beiden Geschäften nicht weit von seinen ursprünglichen Vorschlägen abweichen wird. Also keine Anrechnung von Software oder latenten Steuergutschriften und der volle Eigenkapitalabzug der Auslandstöchter im Stammhaus.

Der Bundesrat könnte aber auch mit einer taktischen Finte überraschen – nämlich dann, wenn er bei der Eigenkapitalverordnung der UBS überraschend entgegenkommt. Damit würde er den Grossbanken-freundlichen Kompromissparlamentariern der FDP und der GLP den Wind aus den Segeln nehmen. Für sie würde es dann umso schwieriger, eine Abschwächung der Eigenkapitalerfordernisse für die Auslandstöchter durchzudrücken.

Letzten Dezember outete sich eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern, die sich für eine Aufweichung der Eigenkapitalregeln einsetzt. Statt hartes Eigenkapital soll die UBS AT1-Anleihen für ihre ausländischen Tochtergesellschaften anrechnen lassen können. «Wir wollen möglichst hohe Sicherheiten für die letzte verbliebene globale Grossbank der Schweiz, aber wir müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz berücksichtigen», sagte der Aargauer Ständerat Thierry Burkart damals. Neben dem FDP-Politiker gehören Thomas Matter (SVP), Erich Ettlin (Die Mitte) und Tiana Moser (GLP) der Parlamentariergruppe an.

Kernidee der Gruppe ist: Statt hartes Eigenkapital (CET1) soll die UBS im Stammhaus auch Fremdkapital für die ausländischen Tochtergesellschaften anrechnen können. Konkret soll die UBS bis zur Hälfte die geforderte 100-Prozent-Unterlegung mit ominösen AT1-Anleihen bestreiten können. Das ist billiger für die UBS. Allerdings bedeutet billiger gleichzeitig auch weniger Sicherheit.

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