Handelsdebakel
Die Finma soll das Enforcement-Verfahren in Zusammenhang mit dem Milliarden-Flop in den nächsten Wochen zu Ende bringen. Aus den USA und Grossbritannien drohen Millionenstrafen – richtig weh tut das der UBS nicht.
20. Juni 2023 • red.

Es ist eine Altlast, die die UBS übernommen hat: die juristischen Folgen des Fünf-Milliarden-Dollar-Handelsflops in Zusammenhang mit Archegos. Die Behörden in den USA, in Grossbritannien und in der Schweiz stehen kurz vor dem Abschluss ihrer Ermittlungen im Fall des zusammengebrochenen Hedgefonds des dubiosen Traders Bill Hwang (Bild).

Wie die «Financial Times» am Montagabend unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtete, könnte die US-Notenbank Fed eine Strafe von bis zu 300 Millionen Dollar verhängen.

Nur 35 Millionen zurückgestellt

Von der britischen Aufsichtsbehörde Prudential Regulation Authority (PRA) droht dem Bericht zufolge eine Strafe von 100 Millionen Dollar. Die Strafen könnten jedoch im Rahmen der bereits begonnenen Vergleichsgespräche reduziert werden.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) kann selbst keine Strafen verhängen. Sie soll ihr Untersuchungsverfahren im Fall Archegos in den nächsten Wochen zum Abschluss bringen. Der Schweizer Regulator eröffnete kurz nach dem Skandal im April 2021 ein sogenanntes Enforcement-Verfahren gegen die Grossbank.

Laut FT wollen die Behörden Ende Juli informieren. Aber wegen der Übernahme der CS durch die UBS könnte sich das Ganze noch verzögern. Derzeit habe die CS lediglich 35 Millionen Franken für mögliche Strafen im Fall Archegos zurückgestellt. Allerdings der Milliarden an «Badwill», den die UBS durch die Übernahme gewonnen hat, dürfte ihr ein Abschreiber in der kolportierten Höhe kaum Sorgen bereiten.

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