Alle fünf Jahre schliessen der Bund und die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der Notenbank ab. Ende 2025 ist die letzte Vereinbarung abgelaufen. Sie war für Bund und Kantone insofern unbefriedigend, als sie in den Jahren 2022 und 2023 wegen Verlusten der Nationalbank auf dem Trockenen blieben. Für 2025 gab es dann vier Milliarden Franken, die gemäss dem gesetzlich verankerten Schlüssel zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen.
Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Montag in der Fragestunde des Nationalrats bekanntgab, verhandelt die Eidgenössische Finanzverwaltung seit vergangenem Oktober mit der Nationalbank über eine neue Vereinbarung für die Jahre 2026 bis 2030. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob und wie die Ausschüttungen besser verstetigt und Nullrunden vermieden werden können. Dieses Ziel hatte der Bundesrat schon im vergangenen November erwähnt. Offensichtlich kommen die Verhandlungen aber nur zäh voran. Keller-Sutter hofft nun auf einen Abschluss bis Mitte Jahr.
Dass die klammen Bundesfinanzen künftig einen höheren Zustupf von der Nationalbank erhalten, ist laut der Finanzministerin allerdings wenig wahrscheinlich. «Derzeit wird der durchschnittliche Ausschüttungsbetrag für die Jahre 2027 bis 2030 auf 3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt», sagte sie, und weiter: «Auch mit der neuen Vereinbarung ist nicht davon auszugehen, dass die Ausschüttungen im Durchschnitt über 3 Milliarden Franken liegen werden.» Mit dem Vorbehalt, dass die SNB weiterhin ihre Rückstellungen für Währungsreserven jährlich um zehn Prozent ihres Bestandes erhöht. Je mehr vom Jahresergebnis in diese Rückstellungen fliesst, desto geringer ist der Anteil, der für Ausschüttungen zur Verfügung steht, wie Keller-Sutter erinnerte. Die Festlegung der Rückstellungen liegt allein in der Kompetenz der SNB und wird abschliessend durch den Bankrat genehmigt.
SNB wird sich kaum auf Experimente einlassen
Ob dies ein Hinweis auf Absichten des Bundes ist, an dieser Regelung etwas zu ändern, muss sich zeigen. Schon im letzten November hatte der Bundesrat die Möglichkeit erwähnt, das Ziel der Verstetigung der Gewinnausschüttung auf Gesetzesstufe zu regeln, ohne sich aber festzulegen. Der gegenwärtige Mechanismus zur Bestimmung des ausschüttbaren Gewinns wird auch von Teilen der Wissenschaft in Frage gestellt. Das sogenannte «SNB Observatory», bestehend aus drei Ökonomieprofessoren, forderte im Februar 2025, anstatt wie bisher eine Ausschüttungsregel für Gewinne zu vereinbaren, sollten sich SNB und EFD auf ein Eigenmittelziel einigen. Und auf einen Plan, wie ein allfälliger Überschuss im Laufe der Zeit verteilt werden könnte.
Die Nationalbank dürfte sich angesichts der globalen Risiken aber kaum auf das Abenteuer einer Gesetzesänderung bezüglich Gewinnausschüttung einlassen, auch wenn es die ersten Verhandlungen mit dem Bund unter der Präsidentschaft von Martin Schlegel sind. Die Notenbank kann dabei auf Sukkurs der Kantone, ihrer Mehrheitsaktionäre, zählen. Der Zürcher Regierungsrat und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), Ernst Stocker, hatte Anfang Jahr auf Anfrage von Tippinpoint gesagt, die geltende Vereinbarung habe sich bewährt und eine zu starke Politisierung der Gewinnausschüttung verhindert.

