Inside Paradeplatz hat sich zudem verpflichtet, Leserkommentare «vorgängig sorgfältig zu prüfen und keine Persönlichkeitsverletzungen gegen die Klägerinnen zuzulassen». Für allfällige Verletzungen durch die Publikation von Leserkommentaren drückt Inside Paradeplatz sein Bedauern aus.
Die übrigen Ansprüche seien im Rahmen des Vergleichs fallen gelassen worden. Damit dürfte es auch nicht zu der von den Klägern geforderten Herausgabe eines Gewinns gekommen sein.
Ein Vergleich mit Signalwirkung
Der Vergleich dürfte Signalwirkung haben. Es dürfte dazu führen, dass Inside Paradeplatz, aber auch andere Medien, Leserkommentare künftig sorgfältiger prüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Die überwiegende Mehrheit der Online-Medien tut dies bereits heute.
Die Klage gegen Inside Paradeplatz umfasste 265 Seiten. Vertreten wurde die inzwischen in der UBS aufgegangene Grossbank von Daniel Glasl. Neben der eigentlichen Berichterstattung hatte der bekannte Medienanwalt vor allem die Leserkommentare im Visier.
So hiess es in der Klageschrift: «Dabei ergötzen sich die so bei Laune gehaltenen zahllosen anonymen Online-Kommentatoren am Thema, indem sie ihre unverblümte Verachtung zum Spass oder aus Frust auf dem Blog absondern können, was wiederum zahllose Leserreaktionen provoziert und damit weitere Klicks zur Folge hat.»