Verfahren
Zwei Jahre nach der Bussenreduktion auf 1,8 Milliarden Euro kommt es zu einer Verhandlung vor dem obersten französischen Gericht. Gleichzeitig startet die Grossbank eine Imagekampagne in der Schweiz.
27. September 2023 • red.

Die für heute angesetzte Anhörung findet fast zwei Jahre nach dem Urteil des Pariser Berufungsgerichts statt, das die ursprünglich gegen die UBS verhängte Busse um mehr als die Hälfte reduziert hatte. Das Gericht hielt jedoch daran fest, dass die Bank vermögenden französischen Kunden geholfen habe, unversteuerte Gelder zu verstecken.

Der Rechtsstreit in Frankreich zieht sich bereits seit zehn Jahren hin. Dabei kamen viele peinliche Details aus der Blütezeit des Schweizer Private Banking ans Licht. Ein Whistleblower etwa, der ehemalige Kollegen am French Open bespitzelte. Oder Ermittler, die der Bank vorwarfen, sich mit «James-Bond-Taktiken» dem Zugriff der Behörden zu entziehen.

Die ursprünglich gegen die UBS verhängte Strafe setzt sich aus einer Entschädigungszahlung an den französischen Staat in Höhe von 800 Millionen Euro, einer Einziehungsanordnung in Höhe von 1 Milliarde Euro und einer Geldbusse in Höhe von 3,75 Millionen Euro zusammen.

Die UBS wurde auch verurteilt, weil sie heimlich Schweizer Banker nach Frankreich geschickt hatte, um potenzielle Kunden zu ermutigen, Geld über die Grenze zu bringen. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten vorliegen.

Gleichzeitig mit dem Prozessbeginn startet die UBS in der Schweiz eine neue Imagekampagne. Die Hauptaussage: «Eine Bank wie die Schweiz Bedacht, konservativ, rational.» Als Bank handle die UBS verantwortungsvoll für die gesamte Schweiz: «Wir stehen zu unserem Wort. Jetzt und auch in Zukunft für unsere Kundinnen und Kunden, die Gesellschaft sowie den Finanz- und Werkplatz Schweiz.»

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