Bonus-Clawback
In Zukunft soll es möglich sein, bereits ausbezahlte Boni zurückzufordern. So will es der Bund als Reaktion auf das Debakel der Credit Suisse. Aber im Ausland wird das kaum funktionieren. Das Finanzdepartement macht sich Illusionen.
15. April 2024 • Beat Schmid

Die Rückforderung von Boni ist seit der Finanzkrise ein Thema. Das Gesetz verpflichtet die Banken nicht, bereits ausbezahlte Boni von fehlbaren Managern zurückzufordern. Trotzdem haben einige Schweizer Banken ihre Bonusprogramme mit sogenannten Clawback-Klauseln versehen. Sie wurden aber in der Regel nie angewendet. So auch nicht bei der Bank Julius Bär, die trotz des Benko-Debakels bereits ausbezahlte Boni der Manager unangetastet liess.

Das soll sich in Zukunft ändern. Clawbacks sollen ein Instrument werden, um Bankmanager nachträglich für Fehlverhalten zu bestrafen. So sehen es die letzte Woche angekündigten Massnahmen des Bundes vor. Es ist zu befürchten, dass daraus ein Papiertiger wird. Eigentlich müsste es der Bund besser wissen. Wie schwierig es ist, Geld von fehlbaren Managern zurückzufordern, musste das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bei der Credit Suisse erfahren.

«Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank, konkret der ehemaligen Credit Suisse, rückwirkend ins Recht zu fassen», sagte Pascal Hollenstein, Sprecher des Finanzdepartements, zur SonntagsZeitung. Die Analyse habe ergeben, dass aufgrund der heutigen Rechtslage eine Klage in den bisher bekannten Fällen kaum Erfolg haben dürfte.

Der rückwirkende Entzug bleibt schwierig

Geprüft wurde offenbar, ob die Manager arbeitsrechtlich oder über das Aktienrecht belangt werden könnten. Arbeitsrechtlich habe der Bundesrat die Credit Suisse aufgefordert, für jeden einzelnen Manager zu prüfen, ob allenfalls der Bonus zurückgefordert werden könne, schreibt die Zeitung.

Die Bank hat dazu einen Bericht verfasst, der laut SonntagsZeitung bisher geheim gehalten wird. Fazit des Berichts sei, dass dies unmöglich sei. Die Manager der Credit Suisse sind heute in alle Winde verstreut. Zudem hatten sie unterschiedliche Verträge, je nachdem, ob sie in Zürich, London, New York oder sonst wo arbeiteten. Der Aufwand wäre beträchtlich, die Erfolgschancen vor Gericht gering.

«Der Bundesrat sieht deshalb in diesem Bereich Handlungsbedarf», sagt Hollenstein. «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior-Manager-Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar werden.»

Hoffentlich macht sich das Finanzdepartement nicht zu grosse Hoffnungen, dass das funktioniert. Selbst im EDF sind nicht alle überzeugt, dass dies gelingen wird. Wenn ein UBS-Manager in Hongkong einen Fehler macht und rückwirkend seinen Bonus zurückzahlen soll, wird das auch in Zukunft sehr schwierig durchzusetzen sein. Ohne Klagen vor lokalen Gerichten wird es nicht gehen. Sind Boni einmal ins Eigentum des Bankmanagers übertragen, gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Das einzige wirksame Mittel wäre, für sogenannte Key Risk Taker sämtliche Boni über einen deutlich längeren Zeitraum zu sperren.

MEHR ZUM THEMA


15-Milliarden-Loch: Neue Regeln könnten UBS Aktienrückkäufe verunmöglichen

Seit Bekanntgabe der Too-big-to-fail-Vorschläge hat die UBS mehr als 5 Prozent an Wert verloren. Ein Grund dafür könnte sein, dass Aktienrückkäufe schwieriger werden. Ein Research-Unternehmen schätzt den Kapitalbedarf auf 10 bis 15 Milliarden Dollar.
12. April 2024

Letzter Vorhang für Urs Rohner

Der ehemalige CS-Präsident scheidet aus dem Verwaltungsrat des britischen Pharmakonzerns GlaxoSmithKline aus. Der Chairman bedankt sich für seinen «bedeutenden Beitrag».
11. April 2024

Scharfe Kritik von Keller-Sutter am Lohn von Sergio Ermotti

Die Finanzministerin müsste bis 2054 im Amt bleiben, um so viel zu verdienen wie Sergio Ermotti in neun Monaten. In einem Land wie die Schweiz seinen solche Entschädigungen «nicht geschickt».
11. April 2024

Julius Bär: Kein Bonus, aber auch kein Clawback für Ex-CEO Philipp Rickenbacher

Trotz des Benko-Debakels können die Top-Manager ihre aufgeschobenen Boni aus den Vorjahren behalten. Nur einigen «ausgewählten aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern» droht ein Clawback.
18. März 2024