Die Rückforderung von Boni ist seit der Finanzkrise ein Thema. Das Gesetz verpflichtet die Banken nicht, bereits ausbezahlte Boni von fehlbaren Managern zurückzufordern. Trotzdem haben einige Schweizer Banken ihre Bonusprogramme mit sogenannten Clawback-Klauseln versehen. Sie wurden aber in der Regel nie angewendet. So auch nicht bei der Bank Julius Bär, die trotz des Benko-Debakels bereits ausbezahlte Boni der Manager unangetastet liess.
Das soll sich in Zukunft ändern. Clawbacks sollen ein Instrument werden, um Bankmanager nachträglich für Fehlverhalten zu bestrafen. So sehen es die letzte Woche angekündigten Massnahmen des Bundes vor. Es ist zu befürchten, dass daraus ein Papiertiger wird. Eigentlich müsste es der Bund besser wissen. Wie schwierig es ist, Geld von fehlbaren Managern zurückzufordern, musste das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bei der Credit Suisse erfahren.
«Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank, konkret der ehemaligen Credit Suisse, rückwirkend ins Recht zu fassen», sagte Pascal Hollenstein, Sprecher des Finanzdepartements, zur SonntagsZeitung. Die Analyse habe ergeben, dass aufgrund der heutigen Rechtslage eine Klage in den bisher bekannten Fällen kaum Erfolg haben dürfte.
Der rückwirkende Entzug bleibt schwierig
Geprüft wurde offenbar, ob die Manager arbeitsrechtlich oder über das Aktienrecht belangt werden könnten. Arbeitsrechtlich habe der Bundesrat die Credit Suisse aufgefordert, für jeden einzelnen Manager zu prüfen, ob allenfalls der Bonus zurückgefordert werden könne, schreibt die Zeitung.
Die Bank hat dazu einen Bericht verfasst, der laut SonntagsZeitung bisher geheim gehalten wird. Fazit des Berichts sei, dass dies unmöglich sei. Die Manager der Credit Suisse sind heute in alle Winde verstreut. Zudem hatten sie unterschiedliche Verträge, je nachdem, ob sie in Zürich, London, New York oder sonst wo arbeiteten. Der Aufwand wäre beträchtlich, die Erfolgschancen vor Gericht gering.
«Der Bundesrat sieht deshalb in diesem Bereich Handlungsbedarf», sagt Hollenstein. «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior-Manager-Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar werden.»
Hoffentlich macht sich das Finanzdepartement nicht zu grosse Hoffnungen, dass das funktioniert. Selbst im EDF sind nicht alle überzeugt, dass dies gelingen wird. Wenn ein UBS-Manager in Hongkong einen Fehler macht und rückwirkend seinen Bonus zurückzahlen soll, wird das auch in Zukunft sehr schwierig durchzusetzen sein. Ohne Klagen vor lokalen Gerichten wird es nicht gehen. Sind Boni einmal ins Eigentum des Bankmanagers übertragen, gibt es in der Regel kein Zurück mehr. Das einzige wirksame Mittel wäre, für sogenannte Key Risk Taker sämtliche Boni über einen deutlich längeren Zeitraum zu sperren.