Als Informationsschleuder kann man die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nicht bezeichnen. Eher als das Gegenteil: Die Präsidentin, die Freiburgerin Isabelle Chassot, würde am liebsten gar nichts kommunizieren. Jetzt, am Donnerstag, gab es wieder einmal ein seltenes Update zu den Arbeiten der von ihr geleiteten PUK.
Wie Chassot in einer Mitteilung schreibt, hat die Kommission «ihre Informationserhebung weitgehend abgeschlossen». Seit ihrer Einsetzung habe sie in zweiundzwanzig Sitzungen «über sechzig mündliche und schriftliche Anhörungen» durchgeführt. Zu den Auskunftspersonen zählten Bundesrätinnen und Bundesräte sowie die Verantwortlichen der «zentralen Behörden und Organe», die während der Krisenbewältigung ab Sommer 2022 im Amt waren. Genannt werden EFD, SIF, EFV, Finma, SNB und die Bundeskanzlei. Mit den Befragungen hat die PUK Anfang Oktober begonnen. Als erste Auskunftsperson musste Finanzministerin Karin Keller-Sutter antraben.
Auch ehemalige Verantwortliche mussten sich der PUK stellen. Für die Kommission sei es zentral gewesen, mit ihren Befragungen den gesamten Untersuchungszeitraum (2015 bis 2023) abzudecken. Wie die Kommission weiter schreibt, hat die PUK zudem «verschiedene Exponenten» der betroffenen Banken angehört, soweit dies für die Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der CS-Krise hilfreich gewesen sei.
Auch Bankenvertreter befragt
Die Behörde nannte keine Namen und gab auch nicht an, ob die Bankenvertreter mündlich oder nur schriftlich befragt wurden. Ein «besonderer Fokus» wurde von der PUK auf die Phase vor Ausbruch der «eigentlichen Krise» gelegt.
«Im Zentrum standen dabei unter anderem die Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung über die letzten Jahre, die Aufsichtstätigkeit der Finma über die CS in den Vorkrisenjahren, die Krisenfrüherkennung sowie das Risikoreporting des Bundesrates», heisst es in der Mitteilung.
Bis Ende Jahr will die PUK nun ihren Schlussbericht fertigstellen und allenfalls weitere Anhörungen durchführen. Der fertige Bericht soll dem Parlament in der Wintersession 2024 vorgelegt werden. Diese beginnt am 2. Dezember und dauert bis vor Weihnachten.