PUK-Präsidentin
Es gebe andere Instrumente, um die Verantwortung von Banken und ihren Organen zu untersuchen, sagt die Präsidentin der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) – und stapelt schon mal tief.
15. Juni 2023 • Beat Schmid

Die neu gewählte Präsidentin der zur Aufklärung der Krise bei der Credit Suisse (CS) sieht die Frage der Verantwortlichkeiten nicht als Aufgabe der PUK. «Wir sind eine Untersuchungskommission, keine Richter», sagte Isabelle Chassot in einem Interview, das am Donnerstag in den mehreren Westschweizer Zeitungen veröffentlicht wurde. Es gebe andere Instrumente, um die Verantwortung der Banken und ihrer Organe analysieren, sagte die Freiburger Ständerätin der Mitte-Fraktion.

Die zentrale Frage der Untersuchungskommission betreffe die Bundesbehörden, also den Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Kompetenzen der Untersuchungskommission seien durch das Parlamentsgesetz und den Auftrag der eidgenössischen Räte festgelegt: Die PUK handle im Rahmen der Oberaufsicht über die Bundesbehörden – «nicht mehr und nicht weniger».

Grosse Erwartungen

Ihr ist bewusst, dass die Erwartungen der Bevölkerung an die PUK sehr gross sind. «Wenn wir enttäuschen sollten, dann weil wir die Arbeit gemacht haben, die wir machen müssen: die Wahrheit im Rahmen des Mandats, der verfügbaren Instrumente und unserer Kompetenzen zu suchen. Dazu müssen wir über die Parteilogik hinausgehen.»

Kommission umfasst 14 Mitglieder, die am Mittwoch von den Büros des National- und Ständerats ernannt wurden. Laut Chassot bringen sie «zahlreiche Kompetenzen mit, darunter auch Bank- und Finanzkompetenzen». Sie selbst bringe Führungsqualitäten, Kenntnisse der Verwaltung und der Funktionsweise eines Kollegiums mit.

Bei Bedarf verfüge die PUK auch über einen vom Parlament bewilligten Kredit, um Experten anzustellen. Als erstes müsse ein PUK-Sekretariat eingerichtet und die nächsten Arbeitsschritte festgelegt werden.

Die PUK ist das mächtigste Instrument des Parlaments. Sie kann Personen als Zeugen einvernehmen und Einsicht in die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen nehmen. Zudem kann sie einen Untersuchungsbeauftragten mit der Beweisführung beauftragen. Bis zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gab es in der Schweiz erst vier PUK.