Geldwäscherei
Der ehemalige UBS-Chef muss keine Anklage befürchten. Die niederländische Staatsanwaltschaft fand keine ausreichenden Beweise, um Hamers wegen Beihilfe zur Geldwäsche strafrechtlich zu verfolgen.
19. Dezember 2024 • Beat Schmid

Der Fall belastete fast seine gesamte Zeit bei der UBS. Seit Ende 2020 suchten die Staatsanwälte nach Anhaltspunkten, um Ralph Hamers vor Gericht zu bringen. Am Mittwoch gaben die niederländischen Strafverfolgungsbehörden nun bekannt, dass sie den ehemaligen CEO der UBS nicht strafrechtlich verfolgen werden. Es gebe nicht genügend Beweise für eine Anklage.

Hamers früherer Arbeitgeber ING wurde 2018 zu einer Strafe von 775 Millionen Euro verurteilt, weil die Bank nicht über ein ausreichendes Abwehrdispositiv verfügte, um Geldwäsche innerhalb der Bank zu verhindern. «Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass es keine ausreichenden rechtlichen und überzeugenden Beweise gibt, um den ehemaligen ING-Manager Hamers wegen krimineller Handlungen anzuklagen», heisst es in einer Erklärung.

Zum gleichen Ergebnis kamen die Behörden im Fall des ehemaligen CEO von ABN Amro und niederländischen Finanzministers Gerrit Zalm. Die Bank musste nach einer ähnlichen Untersuchung im Jahr 2021 ein Busse von 480 Millionen Euro bezahlen.

Hamers, der noch immer in der Schweiz lebt, begrüsste die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als «logisch und gerecht». Sein Sprecher teilte in einer E-Mail mit, dass die Ermittlungen keine Beweise gegen Herrn Hamers ergeben hätten und daher «keine strafrechtlichen Vorwürfe erhoben werden können».

Ganz ausgestanden ist die Sache für Hamers allerdings noch nicht. Das zuständige Gericht könnte trotz des negativen Bescheids der Staatsanwaltschaft doch noch Anklage gegen Hamers erheben. Der Sprecher zeigte sich «zuversichtlich», dass das Gericht nach Akteneinsicht der Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft folgen werde.

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