Migros-Versicherte im Schlaraffenland
Den Versicherten der Migros-Pensionskasse geht es gut. Der Deckungsgrad steigt auf 136 Prozent – die Guthaben werden sehr gut verzinst. Es profitieren die Aktiven und die Rentnerinnen und Rentner.
20. Dezember 2024 • Beat Schmid

Zwar befindet sich die Migros-Gruppe in einer schwierigen Umbauphase, die zu Entlassungen und Unzufriedenheit bei den Mitarbeitenden führt. Doch über die Pensionskasse des orangen Riesen hört man nie ein lautes Wehklagen. Im Gegenteil: Sie gehört zu den besten der Schweiz und hat einen entscheidenden Einfluss auf die Zufriedenheit der Migros-Mitarbeitenden und -Rentner.

«In finanzieller Hinsicht war das vergangene Jahr sehr positiv», schreibt Christoph Ryter, Geschäftsleiter der Migros-Pensionskasse (MPK), in einem Brief an die Versicherten. Dank einem erfolgreichen Anlagejahr habe die Kasse die freien Mittel weiter erhöhen können. Wie Ryter weiter schreibt, stieg der Deckungsgrad per Ende September auf «eindrückliche» 135,6 Prozent.

Diese finanzielle Basis ermögliche es der Kasse, die Versicherten und Rentenbeziehenden im nächsten Jahr am guten Ergebnis teilhaben zu lassen. Die Altersguthaben der Aktiven werden im Jahr 2025 mit 7,5 Prozent verzinst. Damit liege die Kasse 6,25 Prozentpunkte über dem BVG-Mindestzinssatz von 1,25 Prozent, teilt die Vorsorgeeinrichtung mit.

Auch die Rentnerinnen und Rentner werden besser gestellt. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Renten der Pensionierten auf Anfang 2025 um 4,5 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich erhalten die Rentenbezüger einen Bonus von 2000 Franken.

Mindestumwandlungssatz spielt «keine Rolle»

Christoph Ryter äussert sich auch zur «verlorenen» BVG-Abstimmung. «Persönlich bin ich froh um dieses Ergebnis, hätte doch die Reform die Administration rund um eine Pensionierung markant verkompliziert.» Zudem seien viele Anliegen bei der MPK als stark überobligatorische Kasse längst umgesetzt, etwa der prozentuale Koordinationsabzug. Und zum politisch aufgeladenen Umwandlungssatz sagt Ryter, dass der hohe BVG-Mindestumwandlungssatz aufgrund der «weit höheren» MPK-Altersleistungen schlicht «keine Rolle spielt».

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