Eigentlich hätten in der bevorstehenden Frühlingssession im Ständerat erste Weichen zur künftigen Regulierung der UBS gestellt werden sollen. Und zwar hätte jenes Instrument ins ordentliche Recht überführt werden sollen, mit dem der Bundesrat im März 2023 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dafür sorgte, dass die serbelnde Credit Suisse (CS) bis zur Übernahme durch die UBS über die Runden kam.
Es geht um den sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB), eine staatlich abgesicherte Liquiditätshilfe für systemrelevante Banken. Ein solcher Rettungsschirm gehört seit längerem zum international anerkannten Instrumentarium gegen Finanzkrisen. Nach einigem Zögern – gemäss dem früheren Finanzminister Ueli Maurer war man sich nicht sicher, ob man die Vorlage durchs Parlament bringen würde – stellte der Bundesrat im Frühling 2022 eine PLB-Vorlage für Sommer 2023 in Aussicht.
Im Herbst 2022 wurden diese Pläne durch die Zuspitzung der CS-Krise durchkreuzt. Ein Notrechtsbeschluss zur Einführung des PLB lag zwar im November bereit, wurde aber nicht umgesetzt, weil der Bundesrat und vor allem die Nationalbank befürchteten, dass die CS-Kunden damit ihre Gelder erst Recht von der Bank abziehen würden.
Am 16. März 2023 war es dann doch so weit, als es darum ging, die CS noch ins Wochenende bis zur Übernahme durch die UBS zu retten. Einmal mehr kam es zu Verzögerungen, als es galt, das Notrecht ins ordentliche Recht zu überführen. Die Vorlage des Bundesrats wurde von der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats zwei Mal vertagt, im Oktober 2023 und im August 2024.
Für den Montag dieser Woche war der PLB zum dritten Mal in der Ständeratskommission traktandiert. Im Vorfeld kam es aber zu Diskussionen über die Versicherungsprämie, die die systemrelevanten Banken für das neue Instrument zahlen sollen. Der Bundesrat wollte zum Gefallen der Banken den PLB zunächst gratis zur Verfügung stellen, schlug nach Kritik in der Vernehmlassung dann jährlich 70 bis 210 Millionen Franken für alle systemrelevanten Banken vor.
Zu wenig, befanden Fachleute. Und bei Mitgliedern der Ständeratskommission kam die Idee auf, die Beratungen ein weiteres Mal zu verschieben. Und zwar bis zur Vernehmlassung über die neue Eigenmittelverordnung des Bundesrats für die UBS, die für Ende Mai geplant war. So hätte man ein Pfand in der Hand, wenn das Kernstück der neuen Regulierung für die Grossbank zu günstig ausfallen sollte.
Kommt die Eigenkapitalfrage vors Volk?
Doch nun kommt nochmals alles anders. Die Kommission sprach sich zwar einstimmig für eine weitere Sistierung der Vorlage aus, aber gleich bis Ende 2026, wenn der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich die Anpassung der gesamten Too-big-to-fail-Regulierung vorlegt. Hintergrund ist nach Informationen der NZZ ein überraschender Entscheid des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Und zwar sollen die neuen Eigenmittelanforderungen für die UBS nicht vom Bundesrat in einer Revision der Verordnung beschlossen, sondern in einem Gesetz verankert werden.
Zuständig wäre dann das Parlament und im Falle eines Referendums in letzter Instanz sogar das Volk. Für Finanzministerin Karin Keller-Sutter hätte dies den Vorteil, dass sie in dem in den vergangenen Monaten hochgeschaukelten Fight um schärfere Eigenmittelvorschriften für die UBS nicht mehr allein im Rampenlicht stehen würde. Ob die UBS günstiger davonkäme, wenn das Volk entscheidet, ist allerdings eine andere Frage. Die nochmalige Verschiebung der UBS-Regulierung birgt überdies das Risiko, dass der Wille zu Reformen erlahmt.