Für die UBS geht es ums Ganze. Im Mai werden die Eckwerte bekannt, wie die Grossbank künftig reguliert werden soll. Im Zentrum steht die Forderung nach mehr Eigenkapital. Die Auslandstöchter sollen im Mutterhaus mit bis zu 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden. So wollen es Finma und Nationalbank. Der Bundesrat muss entscheiden, ob er der UBS einen Mehrbedarf von geschätzten 20 bis 25 Milliarden auferlegen will.
Für die UBS wäre dies das Worst-Case-Szenario. Die UBS-Spitze hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass der Bundesrat bei der Regulierung verhältnismässig vorgehen und nicht überreagieren solle. In den letzten Tagen sind die Warnungen aus dem UBS-Umfeld noch eindringlicher geworden.
Insgesamt lassen sich zwei zentrale Warnungen erkennen. Erstmals ist zudem ein Kompromissvorschlag aufgetaucht.
Warnung 1: UBS verlagert Hauptsitz ins Ausland
Zieht der Bund die Schraube zu stark an, könnte die UBS ihren Hauptsitz ins Ausland verlegen, an einen Standort mit einem bankenfreundlicheren regulatorischen Umfeld. Laut verschiedenen Quellen wäre London der bevorzugte Zielstandort. Allerdings: Eine Sitzverlegung wäre ein langwieriger und komplexer Prozess. Ein weiterer Nachteil: Viele Schweizer Kundinnen und Kunden würden sich wahrscheinlich eine andere Hausbank suchen. Wie tippinpoint aus Gesprächen erfahren hat, rechnet die UBS bei einer Sitzverlegung ins Ausland mit einem Abfluss von Kundengeldern aus der Schweiz.
Warnung 2: UBS wird Übernahmekandidatin
Eigenkapital ist teuer. Sollte die UBS tatsächlich 20 bis 25 Milliarden Dollar aufnehmen müssen, würde dies bei Kapitalkosten von 10 Prozent gemäss Quellen zusätzliche Belastungen von zwei bis drei Milliarden Dollar auslösen, die auf den Gewinn drücken würden. Das wiederum würde den Aktienkurs belasten, und die UBS liefe Gefahr, zur Übernahmekandidatin zu werden. Aber auch bei diesem Szenario: Ein Verkauf an eine ausländische Grossbank wäre ein schwieriges Vorhaben mit ungewissem Ausgang. Zudem ist fraglich, ob der Regulator die UBS überhaupt ziehen lassen würde. Dieser müsste einem Verkauf zustimmen.
Kompromissvorschlag: UBS baut Risikobegrenzung ein
Wie aus der Grossbank zu hören ist, hätte das Management kein Problem damit, wenn der Bund eine Risikobegrenzung in die Bank einbauen würde. Sowohl bei der Credit Suisse 2023 als auch bei der UBS 2008 ging das grösste Risiko von der Investmentbank aus. Die UBS hat ihre Investmentbank in den 2010er Jahren verkleinert. Das der Investmentbank zugewiesene Eigenkapital sank von über 40 Prozent auf rund 20 Prozent.
Wie mehrere Quellen berichten, könnte eine alternative Regulierung eine prozentuale Begrenzung der risikogewichteten Aktiven (RWA) der Investmentbank vorsehen. Ende 2024 verfügte die UBS gemäss Quartalsbericht über RWA in der Höhe von 498,5 Milliarden Dollar. Davon befanden sich 106,4 Milliarden in den Büchern der Investmentbank. Das entspricht einem Anteil von 21,3 Prozent. (Die CS-Legacy-Positionen in Höhe von 41,4 Milliarden sind nicht berücksichtigt). Der maximale Anteil könnte vom Regulator beispielsweise auf 25 Prozent festgelegt werden. Geht die UBS darüber hinaus, könnte die Finma mehr Eigenkapital einfordern.
Ein gut eidgenössischer Kompromiss könnte darauf hinauslaufen, dass der UBS weiterhin ein gewisser Abschlag auf ihre Auslandstöchter zugestanden wird. Der Kapitalbedarf könnte sich dann auf 10 bis 15 Milliarden belaufen. Umgekehrt verpflichtet sich die Grossbank, eine Risikolimitierung für das Investmentbanking einzuführen.