Eigentlich war vorgesehen, dass der Bundesrat über die Höhe der Eigenkapitalunterlegung der UBS-Tochtergesellschaften im Stammhaus entscheidet. Doch dazu kommt es nicht, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf Anfrage bestätigt: «Die Frage der Eigenmittelunterlegung von ausländischen Beteiligungen beim Stammhaus systemrelevanter Banken soll künftig nicht mehr auf Verordnungs-, sondern auf Gesetzesstufe geregelt werden.»
Warum die Kehrtwende? Das EFD erklärt: Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) habe in ihrem Bericht den «hohen Stellenwert» der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen betont. Angesichts ihrer Bedeutung für die Finanzstabilität und die Volkswirtschaft einerseits sowie der Feststellungen der PUK andererseits erscheine es angezeigt, diese Frage auf Gesetzesstufe zu regeln und damit dem Parlament vorzulegen, teilt das EFD mit.
Konkret wird nun Folgendes geschehen: Der Bundesrat wird Ende Mai 2025 die Eckwerte für Änderungen auf Gesetzesstufe präsentieren. Anschliessend erfolgt eine Vernehmlassung, woraufhin der Bundesrat voraussichtlich Ende 2026 eine Botschaft ans Parlament verabschieden wird. Gegen den Entscheid des Parlaments kann später das Referendum ergriffen werden – letztlich hätte dann das Volk das letzte Wort. Das dürfte im Jahr 2028 sein – fünf Jahre nach dem Kollaps der CS.
Die übrigen Anforderungen an die Eigenmittel sollen laut EFD weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt bleiben. Die Entwürfe für entsprechende Änderungen werden ebenfalls Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt.
Finma und SNB für 100-Prozent-Unterlegung
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht (Finma) haben bereits im Vorfeld klargestellt, dass sie eine Erhöhung der Eigenkapitalunterlegung auf 100 Prozent begrüssen würden. Dies würde bei der UBS einen zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 25 Milliarden Dollar auslösen.
Spannend wird sein, ob der Bundesrat sich an die Empfehlungen von Finma und SNB hält oder ob er andere, tiefere Eckwert festlegt. Klar scheint, wird die Eigenkapitalunterlegung vom Bundesrat und später vom Parlament stark abgeschwächt, könnte es zu einem Referendum kommen. Ein Plebiszit über die Frage, wie viel Eigenkapital ein Privatunternehmen vorhalten muss, wäre wohl einmalig in der Schweiz. Weltweit sowieso.