Es wurde es knapp im Nationalrat. Mit 98 Nein- gegen 89 Ja-Stimmen versenkte die grosse Kammer des Schweizer Parlaments einen Vorstoss, der das Global-Custody-Mandat von Compenswiss in die Schweiz zurückholen wollte. Damit zog der Nationalrat vorläufig einen Schlussstrich unter eine Debatte, die letztes Jahr angestossen wurde und mit der Wahl von Donald Trump zuletzt deutlich an Brisanz gewonnen hatte.
Auslöser war die Entscheidung von Compenswiss von Mitte 2024, die Verwahrung ihrer Wertschriften einem US-amerikanischen Unternehmen zu übertragen. Nach vielen Jahren, in denen die UBS diesen Auftrag innehatte, vergab der Ausgleichsfonds der ersten Säule (AHV, IV, EO) das Mandat an die US-Bank State Street.
Dieser Entscheid sorgte für Kopfschütteln bei Schweizer Finanzpolitikern. Angestossen wurde die Debatte von SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter. Er setzte ein grosses Fragezeichen hinter die Sicherheit der Auslagerung und reichte eine Interpellation beim Bundesrat ein. Weitere bürgerliche Politiker reichten ebenfalls Vorstösse zu diesem Thema ein.
Es geht um immense Summen
Mit den ersten Amtshandlungen von Donald Trump wurde das staubtrockene Thema Wertschriftenverwahrung auch auf regionaler Ebene zum heissen Thema. Kantonale Politiker in Zürich äusserten Bedenken, dass die Pensionskasse der kantonalen Angestellten (BVK) im Bereich der Wertschriftenverwaltung mit der US-Grossbank J.P. Morgan zusammenarbeitet.
Die Gegner einer Auslagerung an ausländische Anbieter argumentieren grundsätzlich sicherheitspolitisch. Thomas Matter etwa fragt sich, ob es aus sicherheitspolitischen Gründen nicht sinnvoller wäre, die Verwahrung des Volksvermögens der ersten Säule durch eine Schweizer Bank abzuwickeln. Compenswiss musste dagegen halten und betonen, dass eine Depotbank eine «rein administrative Rolle» erfülle.
Matter musste in der Parlamentsdebatte nun einräumen, dass das Risiko einer Blockierung von AHV-Geldern durch die USA zwar klein sei, aber State Street amerikanischem Recht unterstehe. Deshalb könne man nicht ausschliessen, dass die US-Regierung auf AHV-Gelder zugreifen könnte. Er glaubt, dass die US-Regierung amerikanische Finanzdienstleister in einem Extremfall anweisen könnte, Schweizer Wertschriften nicht mehr auszuliefern oder zu transferieren – nicht nur in den USA, sondern auch in anderen Ländern.
Allerdings könnten die Amerikaner im Extremfall auch bei einer Schweizer Bank durchgreifen – insbesondere, wenn es sich um US-Wertpapiere handelt, die in den USA verwahrt sind. Schweizer Vorsorgevermögen wären bei der amerikanischen Niederlassung der UBS nicht besser gegen US-Sanktionen geschützt als bei einer amerikanischen Bank. Matter argumentiert, dass eine Rückführung der Gelder einfacher wäre, wenn sie bereits bei einer Schweizer Bank verwahrt würden. Laut Compenswiss liegen knapp 30 Prozent der AHV-Vermögen in den USA. Bei einem Anlagetotal von 40 Milliarden geht es also um sehr viel Geld.