Pleite für Karin Keller-Sutter
Der Bund hat CS-Bankern die Boni gestrichen. Das war rechtswidrig. Der Entscheid muss Folgen haben für die künftige Ausgestaltung einer wirkungsvollen Bonus-Regulierung.
14. Mai 2025 • Beat Schmid

Laut einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hätte der Bund die Boni von ranghohen CS-Managern nicht kürzen dürfen. Die Richter fügen damit dem Finanzdepartement eine empfindliche Schlappe zu, das die Streichung im Nachgang des Kollapses der Grossbank verfügt hatte.

Insgesamt geht es um 1000 Manager, denen Ansprüche in der Höhe von 65 Millionen Franken weggenommen wurden. «Die angeordnete Kürzung oder gar Streichung der variablen Vergütungen bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig», hält das Gericht in einer Mitteilung fest.

Der Entscheid zeigt, dass es rechtlich unglaublich schwierig ist, einer Person einmal zugesicherte Bonusansprüche zu einem späteren Zeitpunkt wegzunehmen – selbst dann nicht, wenn eine Grossbank wie die Credit Suisse an überhöhten Bonuszahlungen zugrunde gegangen ist.

Klare und einfache Regeln

Die Erkenntnis daraus kann deshalb nur lauten, bereits bei der Auszahlung von variablen Vergütungen anzusetzen. Hier müssen klare und einfache Regeln geschaffen werden. Zum Beispiel, dass Boni nur dann ausgeschüttet werden dürfen, wenn es überhaupt etwas zu verteilen gibt – die Bank also einen Gewinn erwirtschaftet. Oder dass die Boni für höhere Angestellte niemals in Cash, sondern vollständig in Aktien ausgeschüttet werden und diese viel länger von den Managern gehalten werden müssen.

Eine einfache Regel wäre auch: Die Auszahlung von Boni an die Kapitalkosten oder das Preis-Buch-Verhältnis zu binden. Wenn eine Bank die Kapitalkosten von 10 Prozent nicht erwirtschaften kann, dann kann sie keine Boni ausschütten. Eine Variante wäre: Sie kann nur dann Boni auszahlen, wenn das Preis-Buch-Verhältnis über 1 liegt. (Mehr dazu: «Diese fünf Regeln würden reichen – wie ein künftiges Bonusverbot aussehen könnte»)

In Bern befindet sich das Thema Bonusregelung für systemrelevante und möglicherweise auch für kleinere Banken seit dem Niedergang der CS auf der Agenda. Im Bericht zur Bankenstabilität, der vor gut einem Jahr herauskam, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen. Unter anderem hielt er fest: «Im Fall von Missmanagement sollen Boni gestrichen werden, auch rückwirkend, unabhängig davon, ob sie bereits ausbezahlt wurden (Clawbacks).»

Diesen Satz kann der Bund nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ersatzlos streichen.

MEHR ZUM THEMA


UBS zahlt 511 Millionen Dollar - Credit Suisse wird posthum zur Wiederholungstäterin

Die UBS zahlt viel Geld, um einen Schlussstrich unter einen langjährigen Rechtsstreit zu ziehen. Es geht insgesamt um 4 Milliarden Dollar und 475 Offshore-Konten.
6. Mai 2025

Iris Bohnet: Bei Fragen zur CS-Vergangenheit zieht sie den Kopf ein

Als CS-Verwaltungsrätin segnete Iris Bohnet Millionenboni ab und verdiente selbst Millionen. Jetzt sagt die Harvard-Professorin: «Dazu kann ich nichts sagen.»
15. April 2025

Bitte Bonus zurückzahlen - UBS verschickt Einzahlungsscheine an ehemalige CS-Topmanager

Die Grossbank fordert von abtrünnigen CS-Topmanagern Boni in Millionenhöhe zurück. Nun gibt es erste Gerichtsurteile.
26. Mai 2024

60 Millionen gestrichen: Der Bundesrat präzisiert das Bonusverbot für CS-Mitarbeitende

Alle ausstehenden variablen Vergütungen der Mitglieder der Credit-Suisse-Geschäftsleitung werden gestrichen. Die Boni hoher Manager werden um bis zu 50 Prozent gekürzt.
6. April 2023

Diese fünf Regeln würden reichen - wie ein künftiges Bonusverbot aussehen könnte

Die CS zahlte auch in Verlustjahren hohe Boni aus – das war möglicherweise ein Fehler. Ein neues Bonusregime muss einfach und klar sein, um eine Wirkung zu entfalten.
31. März 2023

Trotz Milliardenverlust soll die Credit Suisse einen zehnstelligen Bonus auszahlen

In den letzten 13 Jahren zahlte die Grossbank Boni in der Höhe von 39 Milliarden Franken aus. Dem stehen netto Gewinne von 9 Milliarden gegenüber.
13. Januar 2023