Bankenregulierung
Die CS zahlte auch in Verlustjahren hohe Boni aus – das war möglicherweise ein Fehler. Ein neues Bonusregime muss einfach und klar sein, um eine Wirkung zu entfalten.
31. März 2023 • Beat Schmid
Die Finanzdelegation von National- und Ständerat hätte sich die Debatte zur Bundeshilfe an die Credit Suisse im Umfang von 109 Milliarden Franken eigentlich sparen können. Denn hätte sie nein gesagt zu der Verpflichtung, wäre dies lediglich eine Rüge an den Bundesrat gewesen. Denn der Bundesrat ist diese Verpflichtung bereits eingegangen.
"Wir wurden überrascht von den Ereignissen", sagte Eva Herzog, Vizepräsidentin der Finanzkommission des Ständerats, am Donnerstag in Bern. Die gewählte Lösung für die trudelnde CS habe die “absolut nötige Sicherheit” gebracht. Trotz des Fait accompli des Bundesrats, will die SP-Politikerin nicht untätig bleiben.
Als Folge der massiven Hilfe könne man jetzt “gesetzliche Einschränkungen für Boni” prüfen, sagte die Ständerätin. Soweit war die Politik schon einmal. Als vor 14 Jahren die UBS vom Staat gerettet werden musste, schwor man, gegen die hohen Vergütung der Banker vorzugehen. Nach einem langfädigen Prozess erliess die Firma neue Regeln, die unter anderem einen Rückforderungs-Mechanismus für ausbezahlte Boni bei schlechter Leistung enthielten – sogenannte Clawbacks.
Das tönte zwar gut, doch wie man bei der Credit Suisse gesehen hat, haben Clawbacks keine Anreize geschaffen, Banker davon abzuhalten, unverhältnismässige Risiken einzugehen. Wenn man das Boniregime anpasst, dann müsste es daher einfacher und wirkungsvoller sein.
Wie könnte ein Bonusverbot aussehen?
Eine klare und wirkungsvolles Regel wäre: Keine Boni, wenn eine Bank einen Verlust einfährt. Das Bonusverbot würde dabei generell für alle Mitarbeitenden gelten. Man könnte gewisse Mitarbeiter vom Verbot ausschliessen. Zum Beispiel Angestellte, die eine Totalkompensation von unter 250’000 Franken erhalten. Eine weitere Regel: Wenn eine Bank zwar einen Gewinn macht, aber eine einzelne Unit nicht, dann gibt es für die Mitarbeiter dieser Einheit keinen Bonus. Auch hier könnte man Ausnahmen schaffen für tiefere Gehaltsklassen. Dritte Regel: Die Auszahlung von Boni an die Kapitalkosten oder das Preis-Buch-Verhältnis binden. Wenn eine Bank die Kapitalkosten von 10 Prozent nicht erwirtschaften kann, dann kann sie keine Boni ausschütten. Eine Variante wäre: Sie kann nur dann Boni auszahlen, wenn das Preis-Buch-Verhältnis über 1 liegt. Vierte Regel für hohe Kader: Zusätzlich müsste es schärfere Auflagen für hohe Bankkader geben. In Schweizer Grossbanken fällt auf, dass die Mitglieder der Konzernleitung hohe Fixlöhne beziehen – zwischen 2,5 und 3 Millionen Franken. Sie liegen zum Teil deutlich über jenen ihrer Kollegen an der Wall Street, mit denen sie sich gerne vergleichen. Diese Fixlöhne müsste man auf 1 Million Franken senken. Fünfte Regel für hohe Kader: Die variablen Anteile werden heute in Form von Cash und Aktien ausbezahlt. In Zukunft erhalten hohe Bankkader nur noch Aktien, die sie zudem behalten müssten, um sie stärker ans Unternehmen zu binden und ihre Interessen mit jenen der Aktionäre gleichzuschalten.Ähnliche Wirkung wie Eigenkapitalvorschriften
Die Wirkung eines schärferen Bonusregimes darf nicht unterschätzt werden. Die Credit Suisse hat in den letzten 8 Geschäftsjahren fünfmal einen Konzernverlust eingefahren. Kumuliert beträgt der Verlust 15,6 Milliarden Franken. Gleichzeitig schüttete die CS in den Verlustjahren 12,4 Milliarden Boni aus. Nur im letzten Geschäftsjahr war der Verlust grösser als die ausgeschütteten Boni. Das heisst, dass die CS in allen anderen Jahren einen Verlust hätte vermeiden können, wenn sie nicht so hohe Boni ausgezahlt hätte. Hätte sie das gemacht, hätte die CS nicht so stark an Substanz verloren in den letzten Jahren und würde heute möglicherweise noch existieren. Insofern könnte ein hartes Bonusregime eine ähnliche Wirkung entfalten wie Eigenkapitalvorschriften.Nach schweren Vorwürfen verteidigt Lara Warner ihre Rolle als CS-Risikochefin
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