Der Nationalrat will an der Umsetzung der Eigenmittelverordnung für Auslandstöchter systemrelevanter Banken festhalten. Am Montag lehnte er mit 104 zu 86 Stimmen eine Motion ab. Sie verlangte, die vollständige Eigenkapitalunterlegung erst im Rahmen des gesamten Regulierungspakets zu behandeln.
Der Zürcher FDP-Politiker Beat Walti begründete den Vorstoss damit, dass die Regulierung zahlreiche Wechselwirkungen hätte und deshalb nur in einer «Gesamtschau» sinnvoll zu beurteilen sei. Der Bundesrat verunmögliche dies, indem er die Massnahmen in drei Paketen präsentiere. Da die Eigenmittelregelung ohnehin Übergangsfristen von sechs bis acht Jahren vorsehe, seien ein paar Monate Verzögerung nicht ausschlaggebend.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich überrascht über den Vorstoss ihres Parteikollegen. Normalerweise würde eine Motion zusätzliche Schritte des Bundesrats verlangen – hier solle ihm jedoch untersagt werden, seine Kompetenzen wahrzunehmen. Gerade die Verordnung ermögliche es dem Bundesrat aber, die Risiken für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rasch zu reduzieren. Mit dem Vorstoss, so die Finanzministerin, hätte die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Eigenmittelverordnung «auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben». Das Geschäft ist nun erledigt.
Die UBS wehrt sich gegen schärfere Eigenkapitalregelungen. Sergio Ermotti bezeichnete die Pläne des Bundesrats wiederholt als unverhältnismässig und extrem.
Nationalrat nimmt abgeschwächte Lohndeckel-Motion an
Zu einem weiteren Geschäft sagte der Nationalrat ja. Der Lohndeckel für Top-Bankerinnen und -Banker von drei bis fünf Millionen Franken soll es zwar nicht geben. Er hat jedoch einer abgemilderten Form der vieldiskutierten Motion des SVP-Ständerat Jakob Stark zugestimmt.
Diese verlangt, dass Banken künftig Vergütungssysteme haben, die «keine falschen Anreize setzen». So verlangt der Nationalrat, dass Boni nicht ausbezahlt werden sollen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Zudem soll diese Regel auch nur für systemrelevante Banken gelten. Dieser abgeänderte Motionstext orientiert sich stark an einem von mehreren Postulaten, welche die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nach ihrer Untersuchung der Umstände des Credit-Suisse-Niedergangs einreichte. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter unterstützte die abgeänderte Version. In der schriftlichen Antwort auf die Motion kündigte der Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen im Bereich der Vergütungen von systemrelevanten Banken an. Keller-Sutter sagte im Nationalrat, dieser Vorschlag sei noch nicht ausformuliert.