UBS-CS-Notfusion
Bei der US-Börsenaufsicht eingereichte Unterlagen zeigen, wie es zur Notfusion zwischen UBS und Credit Suisse kam. Daraus geht auch hervor, dass der UBS-Verwaltungsrat noch im Februar einer Übernahme skeptisch eingestellt war.
4. Mai 2023 • Beat Schmid

Die UBS reichte bei der US-Börsenaufsicht SEC umfangreiche Informationen zur Fusion mit der Credit Suisse ein. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Verwaltungsrat der UBS im Februar zum Schluss kam, dass “eine Übernahme der Credit Suisse für die UBS nicht wünschenswert sei”. Dieser Einschätzung ging eine längere Analysephase voraus, die bereits im Oktober startete. So heisst es im Papier:

• “Zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 wurden die Entwicklungen bei der Credit Suisse durch den Ad-hoc-Strategieausschuss des Verwaltungsrats der UBS Group AG überprüft.”

• “Anfang Dezember 2022 nahm das Management auf Anweisung des Strategieausschusses eine vorläufige Beurteilung vor, welche Konsequenzen eine Transaktion mit der Credit Suisse hätte, falls die UBS Group AG aufgefordert würde, eine aktive Rolle bei der Rettung der Credit Suisse zu übernehmen.”

• “Eine vorläufige Einschätzung wurde dem Strategieausschuss am 19. Dezember 2022 vorgelegt. Anschliessend kamen der Strategieausschuss an seiner Sitzung vom 20. Februar 2023 und der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 zum Schluss, dass eine Übernahme der Credit Suisse für die UBS nicht wünschenswert sei, dass aber weitere Analysen notwendig seien, um sich auf ein Szenario vorzubereiten, in dem die Credit Suisse in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten würde.”

• “Dabei berücksichtigten der Strategieausschuss und der Verwaltungsrat die Ungewissheit einer zuverlässigen Bewertung der Credit Suisse, die jüngste Geschäftsentwicklung und die Risiken der Credit Suisse, weitere potenzielle Verbindlichkeiten und die Unsicherheit der Transaktion."

• “Der Verwaltungsrat forderte das Management auf, die laufenden Entwicklungen bei der Credit Suisse zu überwachen und Massnahmen zu prüfen, mit denen den Bedenken der UBS Rechnung getragen werden könnte, falls die UBS eine Übernahme der Credit Suisse in Betracht ziehen müsste.”

Finanzanalyse startete im Januar

Wie im Bericht weiter ausgeführt wird, führten Teams von Januar bis Mitte März eine Finanzanalyse durch und bewerteten potenzielle rechtliche Strukturen und mögliche Massnahmen, um die Bedenken der UBS auszuräumen – falls die Schweizer Regierung die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS “aktiv unterstützen” würde.

Ebenfalls bewerteten die Teams "potenzielle negative Auswirkungen” auf die UBS, sollte die Credit Suisse “abgewickelt werden”. Die Teams setzten sich aus eigenen Mitarbeitern, externen Juristen und Spezialisten von Morgan Stanley zusammen.

Der Rest ist Geschichte: Am Mittwoch, 15. März brach der Kurs der Credit Suisse massiv ein, nachdem der grösste Aktionär der Bank, die saudische Nationalbank, eine weitere Finanzspritze kategorisch ausschloss. In der Nacht auf den Donnerstag gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekannt, dass sie der Credit Suisse mit 50 Milliarden Franken Liquiditätshilfe zur Seite stehe.

Bereits an diesem denkwürdigen Mittwochnachmittag kam es gemäss den eingereichten Unterlagen zu einem Treffen zwischen Vertretern der Schweizer Regierung, der SNB, der Finma und Colm Kelleher, dem Präsidenten des Verwaltungsrats, sowie “weiteren Vertretern” der UBS. Dabei hätten die Regierungsvertreter “auf die erhöhte Fragilität des Finanzsystems” nach dem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank hingewiesen und die Notwendigkeit betont, eine Ansteckung zu vermeiden, indem bis zum “Ende des Wochenendes entschiedene Massnahmen” in Bezug auf die Credit Suisse ergriffen werden, um die “nationale und internationale Finanzstabilität” zu wahren.

Den Preis auf 3 Milliarden erhöht

Über Wochenende kam es dann zu den entscheidenden Verhandlungen. Am Samstag und Sonntag tauschten UBS und Credit Suisse “Entwürfe von Fusionsverträgen” aus, wie es weiter heisst. In diesen Verhandlungen habe die UBS den Preis von 1 Milliarde auf 3 Milliarden erhöht.

Gleichzeitig hat die UBS mit den Schweizer Behörden separate Verhandlungen geführt, “um die Durchführbarkeit einer möglichen Transaktion zu gewährleisten”. Dabei ging es um eine “mögliche Garantie” der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugunsten der UBS für Verluste auf "bestimmten, nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten”.

Am Sonntag stellte der Bund eine solche Garantie in der Höhe von 9 Milliarden Franken, falls die Verluste für die UBS 5 Milliarden Franken übersteigen würden. Zur heiklen Frage, wer für die Verluste geradesteht, wenn diese 14 Milliarden Franken übersteigen, schreibt die UBS im SEC-Dokument: UBS und die Schweizer Regierung würden für diesen Fall “den Abschluss einer Vereinbarung über eine Verlustbeteiligung erörtern”.

Auch zum umstrittenen Abschreiber der AT1-Anleihen nimmt die UBS in dem Dokument Stellung. Die Notverordnung sehe vor, dass die Finma anordnen könne, zusätzliches Kernkapital abzuschreiben, wenn die “Garantie der Eidgenossenschaft für die zusätzlichen Liquiditätsfazilitäten der SNB zur Verfügung gestellt wird”. Was dann auch so geschah.

Als das alles unter Dach und Fach war, hätten die beiden Verwaltungsräte der Fusion zugestimmt. Zusammenschlussvertrag wurde unterzeichnet, nachdem die Regierungsvertreter bestätigt hatten, dass “angemessene Stabilisierungsmassnahmen ergriffen würden, um die Credit Suisse in die Lage zu versetzen, ein lebensfähiges Unternehmen zu erhalten”.

Bei den Schilderungen handelt sich quasi um die Parteimeinung der UBS zum Deal. Die Bank ist gemäss US-Gesetz verpflichtet dieses Dokument (Link) einzureichen, weil sowohl ihre eigene Aktien als auch die der Credit Suisse an der New Yorker Börse gehandelt werden.

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