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Die Berner Aufsichtsbehörde will verhindern, dass vertrauliche Dokumente im AT1-Streit öffentlich werden. Dies könnte ihre Autorität untergraben.
4. April 2024 • red.

Im Rechtsstreit um die berüchtigten AT-Anleihen haben die geprellten Gläubiger zwar noch keinen Sieg errungen. Doch die Kläger konnten der Finanzmarktaufsicht zumindest einen medialen Dämpfer verpassen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen verlangten sie die Herausgabe wichtiger Dokumente im Zusammenhang mit der Verfügung der Behörde, Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Franken für wertlos zu erklären.

Doch die Finma mit Präsidentin Marlene Amstad an der Spitze (Bild) will die Dokumente nicht herausgeben. In einem Brief schreibt sie in holprigem Beamtendeutsch: «Die Übermittlung vertraulicher Verfahrensunterlagen an den Kläger könnte das Vertrauen der der Finma Unterstellten in die Vertraulichkeit der von ihnen mit der Finma geteilten Informationen nachhaltig untergraben und damit die Aufsichtstätigkeit der Finma ernsthaft beeinträchtigen».

Die Behörde befürchtet, dass der Inhalt ihre Autorität untergraben könnte, was allerdings den Druck auf die Herausgabe zusätzlich erhöhen dürfte. Das Schreiben wurde heute von der Financial Times veröffentlicht. Die Finma befürchtet zudem, dass die Veröffentlichung auch Angriffsfläche für mögliche Klagen gegen den Schweizer Staat bieten könnte.

Die Finma hatte die Credit Suisse in einer Verfügung vom März 2023 angewiesen, AT1-Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Franken zu annullieren. Dabei handelt es sich um spezielles «zusätzliches Kernkapital» (Additional Tier 1), das eigens für die Finanzierung einer Bankenabwicklung geschaffen wurde. Die Papiere waren entsprechend hoch verzinst. Als sich die Turbulenzen Mitte März zuspitzten, brachen die Papiere massiv ein. Sie waren bereits vor der Abschreibung, die Teil des Deals von 19. März war, praktisch wertlos am Markt.

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