Der britisch-niederländische Öl- und Gaskonzern Shell hat vor Gericht einen Sieg errungen. Die Richter in Den Haag gaben der Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil statt, das Shell zu einer deutlichen Reduzierung seines Kohlendioxidausstosses verpflichtet hätte. Umweltorganisationen hatten Shell verklagt und in einem aufsehenerregenden Prozess 2021 Recht bekommen.
Damals verurteilte das Gericht in Den Haag den Konzern dazu, seinen Kohlendioxidausstoss bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 zu senken. Es war das erste Mal, dass ein Gericht eine solche Massnahme verhängte. Die Verpflichtung bezog sich dabei nicht nur auf die Emissionen des eigenen Unternehmens, sondern auch auf die von Zulieferern und Endkunden. Shell war zum Zeitpunkt der Klage in Den Haag ansässig.
Der Ölkonzern hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Anwälte von Shell argumentierten, dass das Pariser Klimaabkommen Unternehmen nicht dazu verpflichte, Schadstoffe zu reduzieren. Nicht Gerichte, sondern Regierungen müssten dies anordnen. Ausserdem könne ein Unternehmen rechtlich nicht für den CO2-Ausstoss seiner Kunden verantwortlich gemacht werden.
Das Gericht gab dem Unternehmen Recht. Es verpflichtete Shell nicht, seine direkten Emissionen bei der Energieerzeugung und -verteilung zu reduzieren. Shell sei bereits auf dem richtigen Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung um 50 Prozent erreichen. Die Hauptklägerin, die Umweltorganisation Milieudefensie, wird das Urteil voraussichtlich an den Obersten Gerichtshof weiterziehen. Für die Organisation ist Shell «einer der grössten Klimasünder der Welt».