Sustainability
In der Debatte, ob Waffenhersteller in ESG-Produkte aufgenommen werden sollen, sieht sich der Fondsanbieter zu einer Klarstellung gezwungen. Und liefert gleichzeitig eine interessante Erklärung, was ESG aus seiner Sicht ist.
1. Mai 2025 • Beat Schmid

Hat DWS das bestehende Verbot von Rüstungsinvestitionen für ihre Nachhaltigkeitsfonds aufgehoben? Diesen Eindruck konnte man bekommen nach einem Bloomberg-Artikel, der von einigen Medien übernommen wurde. Jetzt sieht sich die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank zu einer Klarstellung verpflichtet.

«Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den ‹DWS ESG Investment Standard›-Filter anwenden, nicht für Investitionen in Rüstungswerte», heisst es auf der Website des Asset Managers – das Wort nicht dabei in Grossbuchstaben, fett und unterstrichen hervorgehoben.

Die scharfe Reaktion des deutsche Fondsanbieters kommt nicht von ungefähr. DWS musste kürzlich eine Busse über 25 Millionen Euro wegen Greenwashing-Vorwürfen bezahlen.

Das Missverständnis hat seinen Ursprung in der gängigen, aber unpräzisen Praxis, Fonds gemäss Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) pauschal als ESG-Fonds zu bezeichnen. «Die Offenlegung nach Artikel 8 SFDR bedeutet im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben, dass über Ausschlüsse im Investmentuniversum, die im Verkaufsprospekt festgelegt sind, Bericht erstattet werden muss», schreibt DWS.

Mit ihrer Präzisierung liefert DWS gleichzeitig eine Erklärung, was ESG für das Unternehmen bedeutet. Im konkreten Fall von DWS heisst das nun: Bei Artikel-8-Fonds unterscheidet der Fondsanbieter «zwischen solchen, die den ‹DWS Basic Exclusions›-Filter anwenden, und solchen, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen führen und den ‹DWS ESG Investment Standard›-Filter anwenden».

Zwei verschiedene Filter

Für Fonds, die diesen strengeren ESG-Filter verwenden und entsprechende Begriffe im Namen tragen, gilt auch künftig: keine Investitionen in Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstungsgütern oder verwandten Dienstleistungen erzielen.

Tatsächlich betrifft die Regeländerung ausschliesslich Fonds ohne ESG-Kennzeichnung, die den «Basic Exclusions»-Filter anwenden. Für diese Produkte entfällt künftig die bisher geltende Umsatzgrenze von zehn Prozent im Bereich Rüstungsgüter. Hersteller geächteter Waffen – etwa Antipersonenminen, Streubomben oder biologische Waffen – bleiben jedoch auch weiterhin ausgeschlossen, wie die DWS betont.

Für UBS sind auch Panzerhersteller nachhaltig

Nicht alle Asset Manager handhaben das so: UBS Asset Management hat die jüngst ihre Ausschlusskriterien für Investitionen in Waffenkonzerne gelockert. Laut dem aktuellen Ausschlussrichtlinienbericht («Sustainability Exclusion Policy»), der Ende März veröffentlicht wurde, dürfen bestimmte Nachhaltigkeitsfonds nun in Produzenten konventioneller Waffensysteme investieren.

Andere Anbieter bleiben zurückhaltend, wie tippinpoint berichtete. Swisscanto etwa schliesst weiterhin Kriegsmaterialhersteller aus Nachhaltigkeitsfonds aus. Scharfe Kritik an der aufgeweichten Nachhaltigkeitespolitik der UBS äusserte auch die Anlagestiftung Ethos: «Wir erachten die Lockerung der Investitionsausschlusskriterien der UBS im aktuellen geopolitischen Kontext als besorgniserregend», sagte ein Sprecher.

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