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Bundesgericht soll über Rechtmässigkeit von Bonus-Kürzungen entscheiden. Nach der Schlappe beim Bundesverwaltungsgericht zieht das Finanzdepartement den Fall vors höchste Gericht.
23. Mai 2025 • red.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zieht im Streit um die variablen Vergütungen ehemaliger Kadermitglieder der Credit Suisse vor das Bundesgericht. Es will ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anfechten, das die vom EFD angeordnete Kürzung beziehungsweise Streichung dieser Boni als rechtswidrig einstufte.

Im Zuge der Notfusion zwischen der Credit Suisse und der UBS im Jahr 2023 hatte das EFD angeordnet, variable Vergütungen an rund 1000 Mitglieder der obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse zu kürzen oder gänzlich zu streichen. Mehrere Betroffene reichten dagegen Beschwerde ein – mit Erfolg.

Das EFD hält die Entscheidung des Gerichts für verfehlt. In seiner Stellungnahme betont das Departement, dass das Gericht zentrale Aspekte der gesetzlichen Auslegung unberücksichtigt gelassen habe – insbesondere die «ausserordentlichen Umstände» der CS-Übernahme, die aus Sicht des Gesetzgebers so nicht vorhersehbar gewesen seien.

Das Bundesgericht wird nun abschliessend entscheiden, ob die vom EFD veranlassten Eingriffe rechtlich zulässig waren. Das Urteil könnte Signalwirkung für den Umgang mit Vergütungen in Krisensituationen im Schweizer Finanzsektor entfalten.

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