CS-Deal
Was am 19. März 2023 noch wie ein geglückter Rettungsdeal aussah, entpuppt sich zunehmend als juristisches Monster. Das zeigt sich bei den abgeschriebenen AT1-Anleihen der Credit Suisse.
20. Oktober 2025 • Beat Schmid

Die Hoffnung stirbt zuletzt – auch an den Märkten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Kraftloserklärung der AT1-Anleihen rechtswidrig war, stiegen die Anleihen im Wert. Unter Geier-Investoren handeln die Papiere derzeit zu 30 Prozent des Nennwerts gehandelt werden. Zuvor lagen die Preise bei etwa 12 Rappen, also weniger als der Hälfte.

Damit befinden sich die Papiere wieder auf dem Niveau von kurz vor dem staatlich orchestrierten Verkauf der Credit Suisse an die UBS. Am Mittwoch, dem 15. März, wurden die Papiere zu 34 Prozent gehandelt, am Donnerstag zu 31 Prozent und am Freitag zu 22,5 Prozent. Am Montag nach dem denkwürdigen Wochenende dann bei 5,3 Prozent.

Sollte das Bundesgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stützen – wovon einige Rechtsexperten ausgehen –, muss die Frage beantwortet werden, wie hoch die Entschädigung der Gläubiger ausfallen soll und wer den Schaden bezahlen muss. Bei der Höhe der Entschädigung reichen die Schätzungen vom letzten Kurs bis zum Nennwert. Das entspricht einer Bandbreite von 3,6 bis 16,5 Milliarden Franken, aufgelaufene Couponzahlungen nicht eingerechnet.

Drei Varianten

Es stehen drei mögliche Varianten im Raum: Das Bundesverwaltungsgericht könnte beschliessen, dass die AT1-Papiere wieder aktiviert werden müssen. Dies hätte zur Folge, dass die UBS zusätzliches Eigenkapital beschaffen müsste. Alternativ könnte der Bund die Investoren mit einer Zahlung entschädigen. Die grosse Frage wäre dann, wie viel: 22,5 oder 100 Prozent des Nennwerts? Mit oder ohne Zinsen?

Die dritte Option wäre, dass die UBS die Gläubiger auszahlen müsste. Was allerdings komisch wäre, da weder die UBS noch ihre Aktionäre den Abschreiber durchsetzten, zumindest im juristischen Sinn. Für de UBS war der Abschreiber eine Voraussetzung für den Merger. Die CS hatte sich erfolglos dagegen gewehrt.

Was am 19. März 2023 nach einem geglückten Rettungsdeal aussah, entpuppt sich zunehmend als juristisches Monster. Gerade die Entschädigungsfrage könnte die Schweizer Gerichte noch viele Jahre beschäftigen. Experten glauben, dass das letzte Wort vielleicht erst in 15 Jahren gesprochen sein wird. So lange werden die Gläubiger auch auf ihr Geld warten müssen.

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