Es geht sich um einen besonders krassen Fall in der Skandal-Chronik der Credit Suisse (CS): Die Grossbank hatte in den Nullerjahren Dutzende von Millionen Franken der bulgarischen Drogenmafia entgegengenommen. Das Geld wurde laut den Ermittlern zum Teil im Rollkoffer an den Hauptsitz am Paradeplatz gekarrt. Nach über zehnjährigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte das Bundesstrafgericht die CS im Juni 2022 zu einer Busse von zwei Millionen Franken wegen organisatorischer Mängel in der Bekämpfung der Geldwäscherei. Hinzu kamen eine Ersatzforderung von über 19 Millionen Franken sowie die Einziehung von mehr als 12 Millionen Franken auf Konten der ehemaligen CS.
Im ersten Berufungsverfahren sprach die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts die UBS am 26. November 2024 überraschend frei, Entscheidend war der Umstand, dass die erstinstanzlich verurteilte ehemalige CS-Mitarbeiterin inzwischen verstorben war. Deshalb sei es nicht mehr möglich, die der Bank vorgeworfene Verletzung der Bestimmung über die strafrechtliche Verantwortung des Unternehmens zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen, begründete das Gericht den Freispruch. Das von mehreren Parteien angerufene Bundesgericht hob dieses Urteil im Juli 2025 auf und wies den Fall zur Neubeurteilung an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zurück. Zuvor hatte das Bundesgericht gegen die von der Vorinstanz beschlossene Abtrennung des Verfahrens der Verstorbenen entschieden.
Entschädigungen in Millionenhöhe zu Lasten der Bundeskasse
Nach zusätzlichen Verhandlungen, an denen insbesondere die Erben der verstorbenen CS-Mitarbeiterinnen teilnahmen, gab die Berufungskammer nun das Urteil im zweiten Berufungsverfahren bekannt. Das Gericht sprach die UBS erneut frei und hob die Ersatzforderung auf. Das Verfahren wegen schwerer Geldwäscherei gegen die verstorbene ehemalige CS-Kundenberaterin, eine frühere bulgarische Spitzensportlerin, wurde eingestellt. Ihre Erben erhalten vom Bund eine Entschädigung von 1,081 Millionen Franken. Der UBS muss der Bund Entschädigungen von 635'700 Franken zahlen.
Im zweiten Berufungsverfahren bestätigte das Bundesstrafgericht ausserdem die teilweisen Verurteilungen eines ehemaligen Vermögensverwalters einer anderen Bank sowie eines Bulgaren wegen Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie wegen schwerer Geldwäscherei.
Für die UBS ist die Sache trotz des zweiten Freispruchs noch nicht ganz vom Tisch. Denn auch dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die Bundesanwaltschaft erklärte auf Anfrage, sie habe vom Dispositiv der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts Kenntnis genommen. Vor allfälligen Schritten werde das schriftlich begründete Urteil abgewartet.
(Dispositiv CA.2025.17 des Bundesstrafgerichts vom 3.3.26)

