Neue Richtlinie
Bankiervereinigung führt eine Selbstregulierung im Bereich nachhaltige Anlagen und Wohnbaufinanzierung ein. Doch von einer umfassenden Regulierung ist die Branche noch weit entfernt.
28. Juni 2022 • red.
Der Dachverband der Schweizer Banken hat heute zwei neue Selbstregulierungen vorgestellt. Die neuen Richtlinien sollen erstmals verbindliche Vorgaben sowohl für den Einbezug von Nachhaltigkeits-Kriterien in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als auch zur Thematisierung der Energieeffizienz im Rahmen der Hypothekarberatung definieren.
“Damit leisten wir als Branche einen sehr konkreten Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und stehen im Einklang mit der Finanzmarktpolitik des Bundesrats und dem gemeinsamen Ziel, die Schweiz als führenden Standort für Sustainable Finance zu positionieren”, sagt Jörg Gasser, Geschäftsführer des Verbands. Nachhaltigkeit werde künftig “integraler Bestandteil” in den Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden sein.
Energieeffizienz wird in die Beratung von Immobilienfinanzierungen integriert
Konkret sollen Banken in Anlage-Gesprächen “ESG-Präferenzen” (Umwelt-, soziale und Governance-Aspekte) von Kundinnen und Kunden erfassen. ESG-Themen sollen auch in Aus- und Weiterbildungen des Bankpersonals einfliessen. Damit wollen die Institute einen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing leisten, ist die Bankiervereinigung überzeugt.
Im Bereich der Immobilienfinanzierung steht die Förderung der Energieeffizienz im Vordergrund. Banken sollen in der Beratung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Die Selbstregulierungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Wichtige Bereiche werden nicht erfasst, etwa wie Nachhaltigkeit in Finanzprodukten abgebildet werden soll. In den offiziellen Richtlinien der Bankiervereinigung heisst es unter Artikel 9, dass in Bezug auf die Frage, ob und wie ESG in Prospekten, Termsheets und Werbematerial einzubeziehen sei, der Verband im Austausch mit anderen Branchenorganisationen und Behörden stehe. Man verfolge die entsprechende Entwicklung und werde gegebenenfalls diese Richtlinien anpassen.
Selbstregulierung deckt nur einen Teilbereich ab
Bei den Anlageprodukten habe der Verband Asset Management Association Switzerland den Lead, sagte August Benz, der stellvertretende CEO der Bankiervereinigung, an einer Medienorientierung. Bei der heute vorgestellten Richtlinien handelt es sich um eine sogenannte freie Selbstregulierung. Es sind Regeln, die sich die Branche selbst auferlegt und für die Mitglieder der Bankiervereinigung "verbindlich" sind, sagte Benz.
Und sie decken nur einen Teil des Sustainable-Finance-Spektrums ab. Nach wie vor nicht definiert ist, was Nachhaltigkeit oder ESG überhaupt ist, was ein entsprechend gelabeltes Produkt enthalten darf und was Greenwashing ist. Bis hierzu Klarheit herrscht, dürfte es noch eine Weile dauern.
Die Selbstregulierung der Bankiervereinigung ist ein erster Schritt. Wenn sie ergänzt und weiterentwickelt wird, könnte daraus einst eine anerkannte Form der Selbstregulierung werden, sagte Benz. Das würde bedeuten, dass die Finma diese als Mindeststandard im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse anerkennen würde.