Fall Ambros Baumann
Das oberste Gericht heisst eine Beschwerde der Privatbank gut. Rund 40 Geschädigte im Betrugsfall Ambros Baumann warfen der Bank vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
6. Dezember 2022 • red.

Der Fall liegt schon viele Jahre zurück. Im Jahr 2006 flog das Schnellballsystem des unabhängigen Vermögensverwalters Ambros Baumann auf. Zwischen 1999 und 2004 eröffnete er zwei Konten bei Julius Bär, auf die er Vermögenswerte seiner Kunden abzweigte. Gegenüber der Bank gab er an, diese Konten für die Provisionen zu nutzen. Die Bank stufte das Risiko als gering ein.

Ein Fehler. Mit den Zinsen, die er seinen ersten Kunden schuldete, finanzierte er die Einlagen der neuen Kunden – es entstand ein madoffsches Betrugssystem. Die Verluste der Anleger summierten sich auf über 70 Millionen Franken. Mit dem Tod von Baumann 2007 stellten die Behörden die Strafuntersuchung ein.

2014 reichten Dutzende Geschädigte bei der Genfer Justiz eine Klage gegen Julius Bär ein. In erster Instanz wurde sie abgewiesen. Das Kantonsgericht ordnete dann eine zusätzliche Beweisaufnahme an. Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil diesen Entscheid nun aufgehoben.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid liegt keine rechtswidrige Handlung vor, die eine Haftung der Bank gegenüber den Geschädigten begründet. Den Mitarbeitern könne keine deliktische Absicht vorgeworfen werden. Es ist das Ende einer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung.

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