Der Bundesrat hat heute wie erwartet den Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet. Die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse habe gezeigt, dass das bestehende Too-big-to-fail-Instrumentarium weiterentwickelt und verschärft werden müsse, um die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu reduzieren, heisst es in einer Mitteilung.
Die Aktien der UBS sind nach Ankündigung des Berichts um 3,6 Prozent auf unter 27 Franken gefallen. Der Aktienkurs erholte sich am Nachmittag aber bereits wieder.
Die Landesregierung kommt in ihrer über 300 Seiten dicken Analyse zum Schluss, dass sich viele der auf nationaler und internationaler Ebene bereits eingeführten Massnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben. «Die Analyse zeigt aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und damit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Regulierung auf», heisst es. Zur «gezielten Stärkung» und «Weiterentwicklung» des Too-big-to-fail-Dispositivs schlägt der Bundesrat ein Paket von über 20 direkt umsetzbaren Massnahmen vor.
Bei den Reizthemen zusätzliches Eigenkapital und Begrenzung der Boni zeigt sich der Bundesrat zurückhaltend. Verschiedene Experten forderten zum Teil eine deutliche Erhöhung des Eigenkapitals auf 10 bis 15 Prozent der Aktiven. Der Bundesrat lehnt die Forderung nach einer Erhöhung der ungewichteten Eigenkapitalquoten (Leverage Ratio) ausdrücklich ab. «Aus Gründen der Verhältnismässigkeit, der Einbettung in den internationalen Rahmen, der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit sowie einer weniger gezielten Wirkung soll auf weitere geprüfte quantitative Massnahmen, wie eine generelle Erhöhung der Leverage Ratio, verzichtet werden», schreibt der Bundesrat in dem Bericht.
Stattdessen schlägt er eine Vielzahl kleinerer Massnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals vor. Unter anderem sind das Dinge, die im Ausland schon längst umgesetzt sind. Zum Beispiel die Beschränkung der Anrechnung von aktivierter Software ans Eigenkapital.
Die Finma kann Massnahmen beim Eigenkapital ohne Zustimmung des Parlaments umsetzen. Frühestens könnten die neuen Bestimmungen 2026 wirksam werden.
Samthandschuhe bei den Boni
Auch bei den Boni fasst der Bundesrat die Banken mit Samthandschuhen an. Zwar kommt er in seiner Analyse zum Schluss, dass die Entwicklung der variablen Vergütungen bei der Credit Suisse «primär der Marktentwicklung» und nur «sekundär dem Geschäftsgang» gefolgt sei. «Die hohen variablen Vergütungen in Verlustjahren, die teilweise zu geringen Auswirkungen von Fehlverhalten auf die individuelle Vergütung sowie die Ausklammerung von aus Sicht der Bank ausserordentlichen Ereignissen bei der Bestimmung der variablen Vergütung förderten die Entwicklung einer Risikokultur, die unzureichend mit unternehmerischer Verantwortung im Einklang stand», heisst es in der Analyse.
Als Massnahme schlägt der Bundesrat unter anderem die Einführung «klarerer und strengerer Regeln» vor, die verlangen, dass variable Vergütungen risikobasiert festgelegt werden und angemessene Anreize enthalten. Dieses Ziel könne dadurch erreicht werden, dass leistungsbezogene Instrumente «an aussagekräftige Indikatoren geknüpft» werden. Beispielsweise könnten nur dann Boni ausgeschüttet werden, wenn die «CET1-Quote über den Markterwartungen» liegt oder genügend regulatorische liquide Mittel vorhanden sind. Für eine systemrelevante Bank wie die UBS sind das insgesamt keine besonders hohen Hürden, um sogenannten Key-Risk-Takern auch bei grossen Verlusten weiterhin Boni auszuschütten.